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Diskussionen im Seehäuer Stadtrat über die radikale Reduzierung der Straßenbeleuchtung / Bürger sehen Sicherheit gefährdet In den Ortsteilen ist es nachts stockduster

Von Andreas Puls. 09.04.2011, 04:26

Eine umfangreiche Tagesordnung hatte der Seehäuser Stadtrat auf seiner Sitzung am Donnerstag abzuarbeiten. Unter anderem wurde eine einheitliche Baumschutzsatzung für alle Ortsteile der Hansestadt beschlossen. Breiten Raum nahm auch die Diskussion über die teils komplette Abschaltung der Straßenbeleuchtung ein.

Seehausen. Die Stadt Seehausen befindet sich bekanntlich in der Konsolidierung. Darum wurde bereits vor einigen Monaten beschlossen, Kosten bei der Straßenbeleuchtung in alle Ortsteilen zu sparen. So wurde ein Teil der Straßenlaternen ständig außer Betrieb genommen. Die verbliebenen Leuchten werden zudem in der Zeit von 22 bis 5 Uhr ausgeschaltet. Das jedoch, sorgt bereits für Ärger in allen Ortsteilen. Ob in Seehausen oder den Dörfern - überall haben Passanten, die nach 22 Uhr unterwegs sind, Probleme mit der Orientierung und machen sich Gedanken um die Sicherheit.

Wie Bürgermeister Ewald Duffe berichtete, habe es bereits zahlreiche Beschwerden gegeben. Es sei gemeinsam mit dem Ordnungsamt zu prüfen, ob zumindest einige Lampen wieder in Betrieb genommen werden beziehungsweise in den Nachstunden angeschaltet bleiben müssten. Vor allem an Kreuzungen könne die Dunkelheit zu einer erhöhten Unfallgefahr führen.

Ratsmitglied Udo Seidel aus Schönberg hatte zu diesem Thema eine ausführliche Stellungnahme vorbereitet. Der Bau der Straßenbeleuchtung in der ehemaligen Gemeinde Schönberg sei aufgrund der dezentralen Ortsaufteilung sehr aufwändig gewesen. "Einzelgehöfte sind in Schönberg über eine sehr große Fläche verteilt. Deshalb seien im Laufe der Jahre insgesamt 112 Laternen installiert worden. Davon seien nun 69 ständig und 43 von 22 bis 5 Uhr ausgeschaltet. Damit ist Schönberg im genannten Zeitraum völlig dunkel. So endete beispielsweise der naturkundliche Abend in der Gaststätte, an dem zirka 100 Leute teilnahmen, im Dunkeln und führte bei vielen Besuchern zur Desorientierung." Wie Seidel ausführte, würden durch die Dunkelheit Einbrüche und andere kriminelle Handlungen begünstigt. Der ehemalige Schönberger Bürgermeister erinnerte an die zugesagte Gleichbehandlung aller Bürger in der Hansestadt. Seehausen. Bei der Straßenbeleuchtung sei das nicht der Fall. Seidel schlug als Lösung vor, die reduzierte Straßenbeleuchtung die gesamte Nacht über in Betrieb zu lassen. Dazu hatte er auch eine Kostenaufstellung mitgebracht. Die ehemalige Bürgermeisterin von Losenrade, Anke Meißner, bestätigte: "Die rigorose Abschaltung der Straßenbeleuchtung hat uns in den Ortsteilen kalt erwischt.

Duffe betonte, dass die Hansestadt aus Haushaltsgründen gezwungen sei, auch bei der Straßenbeleuchtung zu sparen. Nichtsdestotrotz sei es notwendig, dass sich das Ordnungsamt mit den Ratsmitgliedern darüber abstimmt, welche Laternen eingeschaltet werden bzw. bleiben müssten. Zudem müsse bei Veranstaltungen die Straßenbeleuchtung angeschaltet bleiben. "Es war bei den Ausschuss- und Ratssitzungen nie die Rede davon, dass die Straßenbeleuchtung ganz ausgeschaltet werden soll, die Rede war von einer Reduzierung", stellte Dr. Walter Fiedler klar.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt drehte sich um die Beschlussfassung der Baumschutzsatzung für das gesamte Gebiet der Hansestadt Seehausen. Manfred Richter vom Ordnungsamt stellte die wichtigsten Inhalte des Satzungsentwurfs vor. Als Grundlage diene ein Entwurf des Städte- und Gemeindebundes, der vom Bauausschuss gestaltet worden sei. Hauptziel der Satzung sei es, das Orts-und Landschaftsbild zu erhalten und zu gestalten. Unter anderem ist dort festgelegt, dass die Fällung von Bäumen ab einer bestimmten Größe auch auf Privatgrundstücken antrags- und erlaubnispflichtig ist. Wie Richter ausführte, gelte die Satzung aber auch für den öffentlichen Bereich. In der Diskussion äußerte Detlef Neumann (wie schon im Bauausschuss) sein Unverständnis über die Heraufsetzung des Schutzstatus der Bäume (gegenüber der bisherigen Seehäuser Satzung) von 30 auf 80 Zentimer Stammumfang. Richter argumentierte, dass es mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden wäre, die Einhaltung der Satzung in allen Ortsteilen zu kontrollieren, wenn schon Bäume ab 30 Zentimeter Stammumfang in die Satzung fielen. "Wir sollten nicht kleinlich sein."

Grundsätzlich gegen eine Baumschutzsatzung sprach sich Udo Seidel aus: "Ich finde, wir sollten den Einwohnern zumindest in den Dörfern die Freiheit lassen, wie sie leben wollen. Wir hatten früher auch keine Baumschutzsatzung." Die einheitliche Satzung wurde schließlich mit großer Mehrheit (drei Gegenstimmen) vom Stadtrat beschlossen.

Demnach sind Baumfällungen ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern (gemessen in einem Meter Höhe) antrags-und genehmigungspflichtig Eine Ausnahme bilden bestimmte Obst- und Nadelbäume. Wer einen Antrag auf Baumfällungen stellt, kann künftig mit Auflagen zu Ersatzpflanzungen herangezogen werden. Das gilt auch für Personen, die illegal Bäume fällen. Als Ersatz müssen laut Satzung künftig Bäume mit einem Mindest-Stammumfang von 12 bis 14 Zentimetern gepflanzt werden.

Sehr umfangreich fiel bei der Stadtratssitzung auch der Bericht des Forstamtsleiters zur Bewirtschaftung des Seehäuser Stadtwaldes für das Jahr 2010 aus. Unter anderem dazu mehr in einer der nächsten Volksstimme-Ausgaben.