1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Osterburg
  6. >
  7. Landkreis kann 1,5 Millionen Euro auf 7500 bedürftige Kinder verteilen

"Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket" seit Ende März in Kraft / 220 Anträge liegen bisher vor Landkreis kann 1,5 Millionen Euro auf 7500 bedürftige Kinder verteilen

Von Corinne Plaga 12.04.2011, 04:32

"Das ist der offizielle Startschuss für bessere Chancen von bedürftigen Kindern in Deutschland", heißt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nach Verkündung des sogenannten "Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket". Der Landkreis Stendal profitiert mit etwa 1,5 Millionen Euro von diesem Paket.

Stendal. Das Gesetz verheißt Gutes: Sozialschwache Fami- lien mit bedürftigen Kindern haben mit dem am 29. März verkündeten Gesetz die Möglichkeit, an Angeboten wie Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Hort und Schule oder Klassenausflügen teilzunehmen. Der Bund verteilt zu diesem Zweck Geld an die Landkreise. Der Landkreis Stendal erhält aus dem bundesweiten Topf knapp über 1,55 Millionen Euro, und das jährlich.

Aber wer und wieviele haben überhaupt Anspruch auf finanzielle Hilfe? "Bei den Empfängern von SGB-II-Leistungen sind etwa 4 500 Kinder im Kreisbetroffen. Darüber hinaus haben weitere 3 000 Kinder Anspruch auf Geld, deren Eltern Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten", erklärt Carsten Wulfänger, , zweiter Beigeordneter des Stendaler Landrats.

Seit dem 1. April werden bereits Anträge bearbeitet. Die Leistungen werden allerdings bereits seit dem 1. Januar 2011 gewährt und können auch rückwirkend beantragt werden. Solche rückwirkend gestellten Anträge müssen bis zum 30. April gestellt sein.

Bisher seien jeweils 110 Anträge beim Jobcenter und beim Landkreis eingegangen. "Da ist noch viel Luft nach oben", so Wulfänger. Arbeitslosengeld-II-Empfänger und Sozialgeldempfänger müssen ihre Anträge in den Jobcentern Stendal, Osterburg und Havelberg abgeben. Für alle anderen ist der Landkreis Stendal, also direkt das Sozialamt, zuständig.

Die Leistungen, die beantragt werden können, sind in sechs Bereiche unterteilt (siehe Infokasten). Die Zahlungsart ist je nach Leistung unterschiedlich. So zahlt der Landkreis 100 Prozent an den Leistungserbringer, sprich den Nachhilfelehrer oder dem Essensversorger. Nur beim Schulbedarf wird das Geld automatisch den Eltern erstattet. Hier ist kein Antrag notwendig.

Für jedes Kind oder Jugendlichen ist ein separater Antrag zu stellen. Die Leistungen zur Teilhabe an Sport und Kultur können nur für Kinder und Jugendliche beantragt werden, die unter 18 Jahre sind. Hier fördert der Kreis mit zehn Euro im Monat, egal in wievielen Vereinen das Kind ist. In diesen Bereich fallen auch die Jugendfreizeiten sowie Musikunterricht. "Bei der Antragstellung sind wir auch auf die Mithilfe von Lehrern und Erziehern angewiesen", sagt Wulfänger. Der Gurnd: Die Betreuer wüssten am besten, welche Kinder bedürftig sind, und könnten gemeinsam mit den Eltern die erforderlichen Unterlagen ausfüllen und ihre Unterschrift leisten.

Aktuelle Anträge sind im Internet abrufbar oder liegen in den Jobcentern oder im Landratsamt aus. Der Landkreis hat zudem ein Faltblatt herausgegeben, das die Leistungen in Kurzform auflistet.

Neben den 1,55 Millionen Euro hat der Kreis weiteren Zuschuss erhalten. Dadurch können für die erwartete "Antragsflut" drei Mitarbeiter freigestellt werden. Weitere Informationen rund um das "Teilhabepaket" im Internet.

www.landkreis-stendal.de