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Goldbecker Rat beschließt Gebührensatzung für Veranstaltungsräume Nutzung für Empfang und den Trauerkaffee

Von Volker Langner 13.05.2011, 06:32

Der Saal in Möllendorf, die Bauernstube in Petersmark und das Dorfgemeinschaftshaus in Plätz können künftig nicht nur tageweise, sondern auch für eine oder wenige Stunden gemietet werden. Das sieht die überarbeitete Gebührensatzung vor, die der Gemeinderat Goldbeck in dieser Woche verabschiedete.

Goldbeck. "Uns war es wichtig, die Möglichkeit einer stundenweisen Nutzung von Veranstaltungsräumen in die Satzung aufzunehmen", umriss Bürgermeister Torsten Dobberkau ein Anliegen der Satzungsänderung. Dabei verwies er auf Empfänge, beispielsweise bei Geburtstagen, und auf den Trauerkaffee nach Beerdigungen.

Solche relativ kurzen Nutzungszeiten sind nun im Möllendorfer Saal, in der Petersmarker Bauernstube und im Plätzer Dorfgemeinschaftshaus möglich. 20 Euro sind für eine Stunde fällig.

Zudem macht der Rat in der Satzung klar, dass Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten gebührenfrei sind, "wenn diese in der vereinbarten Zeit erfolgen und/oder nicht dem Zweck der beantragten Nutzung dienen". Dobberkau erläutert: "Es soll vermieden werden, dass ein Objekt für eine Party an einem Tag gemietet wird, dann aber am Vortag und am Tag danach auch noch eine Einräumparty und eine Ausräumparty gefeiert werden."

Der Rat nutzte die Überarbeitung der Satzung auch, um die Gebühren neu festzulegen. Während die Ausleihe von Stuhl (1 Euro), Tisch (2 Euro) und Sitzgarnitur, bestehend aus einem Tisch und zwei Bänken (5 Euro), unverändert blieb, zog das Nutzungsentgelt für die Räume an. Beispielsweise für den Möllendorfer Saal um 20 auf 95 Euro, den großen Saal des Bertkower Schlosses um 15 auf 60 Euro und für das Plätzer Dorfgemeinschaftshaus um 25 auf 50 Euro. Wichtigster Grund für die Erhöhung ist eine bessere Kompensation der Bewirtschaftungskosten der kommunalen Objekte.

Feuerwehren und örtliche Vereine können die Räume für Versammlungen beziehungsweise Veranstaltungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen - die reichen von Kinderfasching bis Seniorenweihnachtsfeier, weiterhin unentgeltlich nutzen.