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Steinitzer erbost über Beschluss-Beanstandung durch den Altmarkkreis Hickhack ums Datum

Von Uta Elste 10.01.2011, 05:29

Das Kleingedruckte bringt die Steinitzer in Rage - konkret das kleingedruckte Datum 21. Dezember 2010 auf der schriftlichen Beanstandung eines Beschlusses, der am 28. Dezember gefasst wurde. "Ein Schreibfehler", erklärte Dezernent Hans Thiele auf Volksstimme-Anfrage.

Steinitz. "Dass wir uns so schnell wiedersehen haben wir nicht gedacht", stellte Ernst-Otto Schuhl, seit Jahrebeginn nicht mehr Bürgermeister von Steinitz, gestern fest. Es war ein Treffen der Mitglieder des ehemaligen Steinitzer Gemeinderates - keine offizielle Sitzung. Ernst-Otto Schuhl wollte über die Beanstandung des Beschlusses 09/174/2010 durch die Kreis-Kommunalaufsicht informieren. Mit diesem Beschluss hatten die Steinitzer Räte während ihrer offiziell vorletzten Sitzung am 28. Dezember (wir berichteten) über einen Zuschuss von 70 000 Euro für den Fahrstuhl an der Lessing-Ganztagsschule als außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt entschieden. Empfänger des Zuschusses wäre der Altmarkkreis Salzwedel als Träger der Schule. Bereits während ihrer Sitzung Anfang Juni hatten die Ratsmitglieder einen entsprechenden Vorschlag des Bürgermeisters befürwortet.

In der Beanstandung des Beschlusses wird darauf hingewiesen, dass dieser Beschluss rechtswidrig ist. Begründet wird das Ergebnis der Prüfung damit, das es im Haushalt keinen entsprechenden Ansatz gab und die Gemeinde auch keinen Nachtragsetat beschloss. Über- und außerplanmäßige Ausgaben seien nur dann zulässig, wenn sie unabweisbar und gedeckt seien. Da die Gemeinde Steinitz ohne Nachtragshaushalt keine geordnete Haushaltsführung habe, gebe es auch keine Ermächtigungsgrundlage für diese Ausgabe. Der Kreistag hatte während seiner Sitzung am 31. Mai einstimmig den Einbau des Aufzuges beschlossen. Die Kosten von 150 000 Euro sollten als außerplanmäßige Auszahlung durch eingesparte Mittel des Konjunkturpakets II bei anderen Schulbauprojektes sowie durch Einsparung des Eigenamittelanteils bei weiteren Vorhaben aufgebracht werden. Lessing-Schüler hatten sich mit Unterschriften-Aktionen und Briefen dafür eingesetzt, dass ihr im Rollstuhl sitzender Mitschüler weiter mit ihnen lernen kann.

Vorwürfe an Verwaltungschefin

Zum Unverständnis der Steinitzer über die Beanstandung dieses Beschlusses, da der Aufzug doch auch anderen behinderten Kindern den Schulbesuch erleichtere, gesellte sich Ärger über die im Schreiben des Altmarkkreises ersichtliche Datum-Konstellation. Unter den Angaben des bearbeitenden Amtes für kommunale und kommunalwirtschaftliche Angelegenheiten steht als Datum 21. Dezember 2010. Der folgende Wortlaut der Beanstandung nennt jedoch als Beschlussdatum den 28. Dezember, den Tag der Ratssitzung.

Schwere Vorwürfe entluden sich vor allem an die Adresse der ehemaligen Leiterin der Verwaltungsgemeinschaft Salzwedel Land, Marina Krüger. Beschluss am 28., Verfassen der Beanstandung am 21., das "lässt unseres Erachtens nur den Schluss zu, dass Sie, sehr geehrte Frau Krüger, bereits den von Ihnen am 21.12.2010 erstellten Beschlussentwurf an den Altmarkkreis Salzwedel übersandt haben und dieser sogleich den (...) Beanstandungsbescheid verfasst hat". Diese Schlussfolgerung und die Bitte um Mitteilung, ob die Annahme zutreffend ist, wurde in einem Brief an VG Salzwedel Land und Kreisverwaltung formuliert, den der "Bürgermeister und die Gemeinderäte der Gemeinde Steinitz", versehen mit dem gestrigen Datum, unterschrieben.

Der Altmarkkreis habe sie um eine Information über den Termin der Sitzung gebeten, während der ein Vertreter der Steinitzer für den Salzwedeler Stadtrat gewählt werden sollte, so Marina Krüger gegenüber der Volksstimme. Daraufhin habe sie die Tagesordnung per E-Mail in die Kreisverwaltung geschickt. "Tagesordnungen werden öffentlich ausgehängt. Auf ihnen sind die Beschlüsse samt ihrer jeweiligen Nummer vermerkt", verweist sie auf das übliche Prozedere. Die Deckung der Zuwendung für den Fahrstuhl sollte über einen Haushaltsrest erfolgen, der sich durch die nicht genehmigte Steinitz-Stiftung ergeben habe, weist sie den Vorwurf der Steinitzer, sie schlecht beraten zu haben, zurück.

"Das ist ein offensichtlicher Schreibfehler", kommentiert Kreis-Dezernent Hans Thiele die Diskrepanz der Datumsangaben. Dieser Schreibfehler habe auf die Rechtmäßigkeit der Beanstandung keinen Einfluss, denn aus dem Wortlaut gehe der Beschluss eindeutig hervor, stellt er klar.