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Missbrauch: Neuer Zeuge wird gehört

10.01.2014, 01:23

Von Wolfgang Biermann

Stendal/Salzwedel l Nachdem zumindest in einem Prozess um Kindesmissbrauch ein Ende in Sicht ist, scheint das vom zweiten, seit 2. Oktober laufenden Verfahren noch nicht der Fall zu sein.

Am vergangenen Montag hat die Jugendschutzkammer am Landgericht Stendal unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler am elften Prozesstag in dem Verfahren gegen einen Angeklagten aus dem Raum Gifhorn (Niedersachsen) einen noch im alten Jahr gestellten Beweisantrag eines der beiden Verteidiger abgelehnt, einem neuen aber stattgegeben. Wie berichtet vertreten sowohl ein Wahl- als auch ein Pflichtverteidiger den wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in Stendal vor Gericht stehenden 51-Jährigen. Er soll zeitweise Vaterstelle bei den beiden Töchtern, heute 16 und 14 Jahre alt, seiner damaligen Lebensgefährtin in einem Ort nahe der Landesgrenze zu Niedersachsen vertreten haben. Das ältere Mädchen soll er von 2005 bis 2012 mehrfach missbraucht haben. Das jüngere Mädchen hat laut Anklage zusammen mit anderen Kindern beim Sex des Angeklagten mit der Mutter zuschauen müssen, was allerdings auch strafbar ist. Außerdem habe es bei einer Art "Blinde-Kuh-Spiel" auf Geheiß des Angeklagten dessen Geschlechtsteil anfassen müssen.

Weiterhin soll der Angeklagte die Mutter der Mädchen im Winter 2007/08 "an einem nicht mehr feststellbaren Tag" vergewaltigt haben. Dass das Gericht am Montag dem Antrag des Wahlverteidigers auf Vernehmung weiterer Zeugen nicht stattgab, war Anlass für ihn, umgehend einen neuen Beweisantrag zu stellen. Wie schon mehrere Male zuvor. Im November hatte das Gericht die Beweisaufnahme schon einmal geschlossen. Auf Antrag des Verteidigers war es jedoch wieder in die Beweisaufnahme eingetreten. Mehrfach hatte Richter Galler seitdem angekündigt, sie wieder schließen zu wollen, um zu einem Ende zu kommen.

Dem am Montag gestellten Beweisantrag will das Gericht nun aber doch nachgehen. In der Fortsetzung am 14. Januar soll demnach ein Zeuge aussagen. Dabei geht es um die Schilderungen der Mädchen und der Ex-Lebensgefährtin bezüglich der räumlichen Situationen beim Sex und beim Missbrauch. Der Verteidiger führt an, dass es nicht so gewesen sei, wie es die Frau und ihre Töchter ausgesagt haben. Und das soll der Zeuge bekunden.