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Petitionsausschuss weist Vorschlag aus rechtlichen Gründen zurück Kein Landes-Hilfsfonds für kranke Erdgaskumpel

Von Holger Thiel 05.01.2011, 04:25

Einen Landesfonds für quecksilbergeschädigte altmärkische Erdgas-Kumpel wird es (vorerst) nicht geben. Eine Petition mit einer entsprechenden Forderung ist im Dezember während der Sitzung des Petitionsausschusses des Landtages negativ beschieden worden. Der gebürtige Altmärker und Autor der "Studie zur Kontamination von Arbeitnehmern mit Quecksilber bei der Erdgasförderung in der Altmark", Hermann Bubke, hatte die Petition eingereicht.

Salzwedel/Magdeburg. Bis heute ist unklar, wie viele altmärkische Erdgaskumpel Gesundheitsschäden durch Quecksilbervergiftung erlitten haben. Dass sie bei der Förderung des Erdgases mit dem tödlichen Schwermetall in Kontakt kamen, ist unbestritten und seit dem vergangenen Jahr mit der Studie von Hermann Bubke (die Volksstimme berichtete) auch schwarz auf weiß nachlesbar.

Fast ein Jahr lang hatte Bubke in verschiedenen Archiven, auch der Bundesstelle für Stasi-Unterlagen, recherchiert. Er schätzt ein, dass bis zu 250 der durchschnittlich 1400 Mitarbeiter des VEB Erdgasförderung Salzwedel Quecksilbervergiftungen erlitten haben. Für Bubke ist es ein politischer Skandal, dass bis heute die Betroffenen mit ihrem Leid allein gelassen werden.

"Unglaublicher Vorgang in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik"

In den 1990er Jahren hatten etliche Erdgaskumpel vergeblich versucht, die Anerkennung als Berufskrankheit durch die zuständige Berufsgenossenschaft zu erhalten. Alle Klagen gegen die Berufsgenossenschaft endeten zu Ungunsten der Erdgaskumpel. Grund: Gutachter der Berufsgenossenschaft haben zwar den berufsbedingten Kontakt der Kumpel mit Quecksilber eingeräumt, nicht aber, dass dadurch Krankheiten ausgelöst wurden. Diesen Nachweis sollten die Betroffenen erbringen. "Das ist ein völlig unsinniges Unterfangen", erklärte Bubke in seiner Petition, die er Ende August zum Petitionsausschuss schickte. Denn kein Betroffener könne nachweisen, "welche inhalierte Quecksilbermenge an welchem Tag in welcher Menge wann zur Schädigung geführt hat beziehungsweise führen wird".

Während die betroffenen Kumpel auf sich allein gestellt sind, werden die ökologischen Folgen der jahrzehntelangen Erdgasförderung mit massiver Unterstützung der öffentlichen Hand beseitigt. Die altmärkische Lagerstätte ist eines der sieben ökologischen Großprojekte (ÖGP) in Sachsen-Anhalt.

Bund und Land teilen sich die Kosten für den Rückbau von Bohrschlammgruben und Sondenplätzen, dem Verfüllen der bis zu 3500 Meter tiefen Erdgassonden und der Entsorgung von Steigrohren, die unter anderem eben mit Quecksilber kontaminiert sind. GDF Suez als Betreiber der Erdgaslagerstätte ist mit zehn Prozent der Kosten beteiligt.

Bis Ende 2009 wurden dafür laut Magdeburger Umweltministerium rund 98 Millionen Euro aufgewendet. Die Gesamtkosten werden derzeit auf etwa 280 Millionen Euro geschätzt.

Hermann Bubke hat in seiner Petition vorgeschlagen, dass beispielsweise 0,5 Prozent der für dieses Großprojekt veranschlagten Gelder in einen Fonds zu Gunsten der Erdgaskumpel fließen sollten – bei angemessener Beteiligung von GDF Suez. Aus dem Fonds könnten dann Maßnahmen wie regelmäßige Laboruntersuchungen zum Beispiel von Blutproben, Kuraufenthalte zur Linderung der Beschwerden oder auch Fahrten zu geeigneten Labors außerhalb der Region finanziert werden. "Es ist ein unglaublicher Vorgang in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland, dass in Millionenhöhe die Landschaft im Rahmen des ÖGP saniert und rückgebaut wird, aber von der Gesellschaft kein einziger Cent für die geschädigten Erdgaskumpel gezahlt wird", begründete Bubke seinen Vorschlag an den Petitionsausschuss des Landtages.

Doch rechtliche Hürden bremsen dieses Engagement aus. Das Umweltministerium bezog Stellung zur Petition und stellte fest, dass mit dem einst geschlossenen Vertrag zwischen Land und GDF Suez zum ökologischen Großprojekt "ausschließlich (in der Stellungnahme unterstrichen – d. Red.) die Beseitigung von Gefahren, welche durch die vor dem 1. Juli 1990 verursachten stofflichen Kontamination von Boden, Wasser oder Luft" ausgehen, geregelt sei. Eine Anerkennung beziehungsweise Regulierung von Gesundheits- schäden bei Erdgaskumpeln werde hingegen nicht erfasst. Ein Fonds aus ÖGP-Mitteln könne somit aus rechtlichen Gründen nicht gebildet werden, argumentiert das Ministerium.

"Zwischenzeitlich sind viele der Betroffenen bereits verstorben"

"Ich habe mit einer solchen Antwort gerechnet", erklärte Bubke gegenüber Volksstimme. "Ich wollte es aber wenigstens versucht haben" betonte er. Über den Bundestag versucht er jetzt, den Erdgaskumpeln zu helfen. Die Beweispflicht für eine quecksilberbedingte Erkrankung soll zumindest teilweise umgekehrt werden. Nicht der kranke ehemalige Erdgasarbeiter, sondern die Berufsgenossenschaft soll künftig den Nachweis für ihre Position führen.

Der Salzwedeler Landtagsabgeordnete Lutz Franke (FDP) ist Mitglied des Petitionsausschusses und hat auch an der Dezember-Sitzung teilgenommen. Das Anliegen von Hermann Bubke teilt Franke. "Aber die Idee eines Fonds ist so nicht umsetzbar", schätzte Franke ein. Für ihn steht fest, dass die Berufsgenossenschaft in der Verantwortung steht. Aber auch das Land könne sich bewegen. Denkbar sei beispielsweise eine vom Sozialministerium initiierte Studie, die wissenschaftlich Auskunft über die Erkrankung von ehemaligen Erdgaskumpeln gibt. Das könnte zumindest im Streit mit der Berufsgenossenschaft eine Hilfe sein. So wie auch die Studie von Bubke bereits im Rechtsstreit verwendet wird.

Die Zeit drängt. Denn: "Zwischenzeitlich sind viele der Betroffenen bereits verstorben, wobei ein hoher Anteil das 60. Lebensjahr nicht erreicht hat", stellte Bubke in seiner Petition fest.