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Steinitz kommt mit Befangenheitsantrag durch Verfassungsgericht sagt Termin ab

20.01.2014, 18:46

Kalbe/Dessau-Roßlau (ue). Das Landesverfassungsgericht hat Montagabend die Verkündungs- und Verhandlungstermine zur Gebietsreform aufgehoben. Grund ist der Befangenheitsantrag, den die ehemalige Gemeinde Steinitz gegen Richter Winfried Kluth gestellt hatte (die Volksstimme berichtete). Kluth hatte ein Gutachten erstellt, das die Gebietsreform in Sachsen-Anhalt empfahl. Weitere derartige Anträge seien angekündigt worden, so ein Sprecher des Gerichtes. Daher solle erst über diese Anträge entschieden werden, bevor das Verfahren fortgesetzt werde.

Neben Steinitz, das gegen seine Eingemeindung nach Salzwedel klagt, prozessieren Badel und Jeggeleben gegen ihre Zuordnung nach Kalbe sowie Fleetmark, Mechau und Vissum gegen die Zuordnung nach Arendsee.