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Bewährungsstrafe gegen ehemalige VKWA-Buchhalterin gestern bestätigt Nach Indizienprozess ist das Gericht von Schuld überzeugt

Von Wolfgang Biermann 11.01.2011, 04:25

Das Landgericht Stendal hat gestern als zweite Instanz ein vom Amtsgericht Salzwedel ergangenes Urteil bestätigt und die Berufung dagegen verworfen. Eine ehemalige Angestellte des VKWA, des kommunalen Wasserverbandes Salzwedel, war im März vorigen Jahres wegen Unterschlagung von knapp 31 000 Euro zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Stendal/Salzwedel. Die Ex-Buchhalterin hatte laut erst-instanzlichem Urteil in vier Fällen zwischen 2003 und 2006 durch Manipulationen des elektronischen Kassenbuches des Wasserverbandes exakt 30 677 Euro veruntreut.

Gegen das Urteil des Amtsgerichtes Salzwedel vom März 2010 hatte die 52-Jährige Berufung eingelegt. Und diese wurde seit dem 29. November vor der Strafkammer 10 am Landgericht Stendal verhandelt. Am Ende des sechsten Prozesstages verkündete der Vorsitzende Richter Ulrich Galler gestern: "Die Berufung wird als unbegründet verworfen."

Dem vorausgegangen war eine umfangreiche Beweisaufnahme, in der zahlreiche Zeugen aussagten – sowohl vom VKWA als auch von der Firma, die nach einer Tiefenprüfung im Jahr 2007 die Manipulationen im vollen Umfang aufgedeckt hatte.

"Ich habe kein Geld veruntreut", waren die letzten Worte der Angeklagten, bevor sich das Gericht zur Urteilsberatung zurückzog.

Richter: "Vernünftige Zweifel bestehen nicht"

"Das war ein reiner Indizienprozess, weil keiner dem Täter über die Schulter geschaut hatte", sagte Richter Galler in seiner Urteilsbegründung. Aber: "Vernünftige Zweifel bestehen nicht. Die Angeklagte war im Wesentlichen die Einzige, die bei allen Manipulationen anwesend war." Weitere als Täter in Frage kommende Mitarbeiter hätten zumindest jeweils an einem Tattag gefehlt. "Die seit 1992 beim VKWA tätige Angeklagte konnte schalten und walten, ohne eine tiefgründige Überprüfung fürchten zu müssen", befand der Richter. So seien "auf den ersten Blick die Buchungen rechnerisch richtig" gewesen. "Die Salden stimmten." Im Normalfall sei kein Verdacht auf die Angeklagte gefallen, sie habe sich "entspannt zurücklehnen können", denn sie habe allein über das für die Buchhaltung wichtige Kassenmodul in der Elektronischen Datenverarbeitung "regiert". Der Tatplan selbst sei sehr ausgeklügelt und langfristig bis zu 18 Monate angelegt gewesen. Schon deshalb hätte es kein Auszubildender gewesen sein können, wie Verteidiger Frank Schröder in seinem Plädoyer für möglich gehalten hatte. Auch die anderen VKWA-Mitarbeiter schloss das Gericht aus. Außerdem hätten mögliche Manipulationen anderer Mitarbeiter der Angeklagten auffallen müssen. "Letztlich blieb nur die Angeklagte übrig", hieß es in der Urteilsbegründung. Begünstigend sei gewesen, dass die Geschäftsführung "wohl etwas leichtgläubig und zu vertrauensvoll" gewesen sei. Die Angeklagte habe das "Konto passig gemacht".

Der Richter weiter: "Sie brauchte mehr Geld als sie hatte." Das runde das Bild ab. Dazu passe auch, dass es nach dem Weggang der Angeklagten keine Unregelmäßigkeiten beim VKWA gegeben habe. Dieser Weggang ist der Angeklagten per Vereinbarung vor dem Arbeitsgericht mit 18 500 Euro erleichtert worden, nachdem eine vorzeitige Kündigung durch den Wasserverband nicht rechtswirksam gewesen war.

Revision gegen Urteil möglich

Abschließend sagte Richter Galler: "Die Höhe des entstandenen Schadens berechtigt die 14-monatige Bewährungsstrafe." Mit dem Urteil schloss sich das Gericht dem Plädoyer von Oberstaatsanwältin Ramona Schlüter an. Sie schloss mehrere zur Entlastung seiner Mandantin vorgebrachte Theorien des Verteidigers aus. Sie sprach von unerklärlichen Buchungen ohne reale Forderungen, einer fingierten Kautionsforderung, eine um zwei Kommastellen versetzte Rechnungssumme und "werthaltige Forderungen, die wertbereinigt" wurden.

Das Landgerichtsurteil ist durch Revision anfechtbar.