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Landgericht Lüneburg sieht in Überfall auf 34-jährige Frau besonders schwere Straftat Joggerin vergewaltigt: Täter geht für neun Jahre in Haft

Von Rainer Schubert 07.02.2014, 01:18

Lüneburg/Salzwedel l"Er überfiel eine ihm unbekannte, völlig fremde Frau am helllichten Tag. Er sprang mit einem Messer in der Hand aus einem Maisfeld hervor und zerrte die Frau ins Feld." Dabei war bei dem 26 Jahre alten Angeklagten laut Axel Knaack, Vorsitzender Richter der 10. Großen Strafkammer am Landgericht Lüneburg, die Einsichtsfähigkeit vorhanden: "Ihm war in diesem Moment klar: Das darfst Du nicht tun." Wegen einer besonders schweren Vergewaltigung verurteilte die Kammer den Mann zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren.

Der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt in einem Wohnheim für Behinderte in Wustrow lebte, hatte gestanden, im Sommer 2013 auf einem Feldweg zwischen Salzwedel und Wustrow eine 34 Jahre alte Joggerin vergewaltigt zu haben.

Täter fiel mehr als zehn Mal über Opfer her

Für den 26-Jährigen sprach sein Geständnis und dass er laut Knaack "eine in diesem Fall wirklich schwere Kindheit hatte, beide Eltern waren Alkoholiker". Dass er selbst vor dem Überfall Alkohol trank, habe die Tat aber nicht beeinflusst. Denn als er wenig später wieder in seinem Wohnheim auftauchte, verhielt er sich nach Zeugenaussagen normal. In der Urteilsverkündung hielt der Vorsitzende Richter dem 26-Jährigen vor, dass er bereits 2006 von der Jugendstrafkammer des Landgerichts Magdeburg wegen einer ähnlichen Tat verurteilt wurde- wegen einer versuchten Vergewaltigung erhielt er eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die Bewährung wurde später aufgehoben, er musste ins Gefängnis.

Bei der Vergewaltigung in der Nähe von Wustrow habe es "eine Vielzahl von Aktionen" über einen längeren Zeitraum hinweg gegeben, mehr als zehn Mal sei es zum Geschlechtsverkehr gekommen. Axel Knaack: "Es gab massive Folgen für das Opfer, es ist schwerstgeschädigt." Die 34-Jährige hatte unter anderem ausgesagt, sie leide heute noch unter Todesangst, immer wieder spielten sich die brutalen Szenen der Vergewaltigung in ihrem Kopf ab. Die Folgen sind dem Mann laut Urteil nicht klar gewesen, so Knaack.

Gutachter: Rückfallrisiko liegt bei 80 Prozent

"Aber genau das zeigt seine besondere Gefährlichkeit." Wäre er jetzt nicht verurteilt worden, wäre sein Rückfallrisiko sehr groß - der psychiatrische Gutachter hatte prognostiziert, dass es bei 80 Prozent liege.

Der Richter: "Mit dem Angeklagten muss eine Menge passieren, um dieses Rückfallrisiko zu minimieren." Eine Unterbringung in der Psychiatrie sei aber nicht möglich, eine Grundlage dafür habe der Gutachter nicht gesehen. Die Strafkammer setzt nun darauf, dass die Sozialtherapeutische Abteilung im Strafvollzug Erfolge erzielen kann.

Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert, die Rechtsanwältin des Opfers zwölf Jahre. Der Verteidiger plädierte für eine deutlich geringere Haftstrafe.