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29 Monate Gefängnis für Salzwedeler "Tat von äußerster Brutalität"

Von Wolfgang Biermann 14.03.2014, 01:17

Stendal/Salzwedel l Gestern verhängte das Landgericht Stendal in einem Berufungsprozess wegen Körperverletzung, Beleidigung, Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis zwei parallele Gefängnisstrafen gegen einen 39-jährigen, vielfach vorbestraften Salzwedeler: einmal 15 Monate und einmal 14 Monate. Beides ohne Bewährung. Dazu ist der Führerschein weg. Er kann frühestens in zwei Jahren wiedererlangt werden.

Das Gericht sah es nach Anhörung von acht Zeugen, davon sechs Polizeibeamte, und einem Rechtsmediziner als erwiesen an, dass sich der jeweils alkoholisierte Angeklagte am 6. Januar und am 3. Februar vorigen Jahres "filmreife Verfolgungsjagden" mit der Polizei lieferte. Mit dem Urteil reduzierte das Landgericht zwar die vom Amtsgericht Salzwedel im September ausgesprochene Strafe um einen Monat, bestätigte sie aber vom Grundsatz her umfassend.

Am 5. Januar befuhr der Angeklagte demnach gegen 4 Uhr Salzwedeler Straßen. Eine Funkstreife wurde auf ihn aufmerksam. Der weiße Renault flüchtete mit bis zu Tempo 90, wurde aber auf einem Parkplatz gestellt. Der Fahrer gab vor, im Auto geschlafen zu haben. Die Blutentnahme ergab 1,62 Promille Alkohol. Sein Führerschein wurde sichergestellt.

Trotzdem stieg er am 3. Februar abends in einem Ortsteil von Salzwedel erneut ins Auto - und fiel erneut der Polizei auf. Die hängte sich mit zwei Streifenwagen an ihn. Er entkam. Auf einem Acker endete die Fahrt. Der Wagen hatte nur noch Schrottwert. Der Angeklagte kletterte auf die Beifahrerseite und stelle sich wieder schlafend. Im Auto fand die Polizei zwei Flaschen Schnaps, eine davon angebrochen. Diesmal hatte er 1,76 Promille.

Opfer leidet noch heute unter der Attacke

Vor dieser Fahrt war er mit seiner wohl ebenfalls betrunkenen Ehefrau in der Wohnung der Vermieterin aufgetaucht. Er beleidigte die völlig Ahnungslose grundlos und schlug ihr mit der Faust ins Gesicht. Die 55-Jährige ging zu Boden und erlitt eine Nasenprellung. Ihre Brille zerbrach. Noch heute leidet sie psychisch unter der Attacke, wie sie als Zeugin aussagte. Die Ehefrau hatte die Vermieterin ebenfalls beleidigt. Vor dem Amtsgericht in Salzwedel hatte sie eine Geldstrafe dafür akzeptiert. "Die Tat war von äußerster Brutalität geprägt", sagte Gundolf Rüge, Vorsitzender Richter der Berufungskammer. Erklärungen hatte der Angeklagte für keine der Taten. Er gab alle Schuld dem Alkohol. Er könne sich an nichts erinnern. Dem widersprach Rechtsmediziner Dr. Werner Kuchheuser. Sein "koordiniertes Fahrverhalten" spreche gegen angebliche Erinnerungslücken. "Die Tinte unter dem einen Urteil war noch nicht trocken, da steigt der Angeklagte schon wieder ins Auto - da fehlen einem die Worte", monierte Richter Rüge das "rücksichtslose Verhalten" des Angeklagten.