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28-Jährige auf Diebeszug Frau treibt "Wegzoll" ein und landet vor Gericht

50 Cent brachten eine 28-jährige Frau aus Salzwedel wegen räuberischer
Erpressung in zwei Fällen vor Gericht. Nur sechs Tage nach diesen Taten
stahl die Angeklagte Kosmetikartikel im Wert von 1660 Euro im Kaufland.

Von Marco Heide 26.03.2014, 02:16

Salzwedel l 28 Jahre jung, keine Ausbildung und keinen Schulabschluss, Hartz IV, Drogen- und Alkoholsucht, ein Leben ohne Perspektive - die gestrige Verhandlung vor dem Salzwedeler Amtsgericht fügte dem Leben der Salzwedelerin Maria K. (Namen geändert - die Red.) eine weitere dunkle Seite hinzu. Als sie zu Beginn des Prozesses ihren Tagesablauf schilderte, musste man mit der Frau beinahe Mitleid haben, obwohl sie als Angeklagte im Saal saß. "Ich stehe morgens auf, gehe mit dem Hund Gassi und lebe dann in den Tag hinein", erklärte die 28-Jährige. Auf ihren derzeitigen Alkoholkonsum angesprochen, schätze die Angeklagte, dass sie täglich einen halben Kasten Bier leere. Drogen habe sie seit zwei Wochen keine genommen.

Im Zeitraum rund um die Taten am 16. und 22. August 2012 sei ihr Alkohol- und Drogenkonsum noch heftiger gewesen, sagte Maria K. aus. Eine Flasche harten Alkohol pro Tag, dazu Bier, Cannabis, Amphetamin und am 16. August einmalig Crystal Meth, zählte die 28-Jährige auf. An diesem Tag beging sie laut Anklage zwei räuberische Erpressungen. Daran erinnern wollte sich die Frau nicht. Sie hätte an dem Tag einen Filmriss gehabt, ließ sie über ihren Anwalt mitteilen, der sich für die Angeklagte zu den Vorwürfen äußerte.

Maria K. saß an dem Sommerabend mit zwei Freundinnen auf dem Rad- und Fußweg, der an den Kämmereiteichen entlang zum Kino führt. Gegen 19.25 Uhr fing eine von K.s Freundinnen eine junge Frau ab und forderte von ihr 50 Cent "Wegzoll". Als die Angesprochene ablehnte, soll die Angeklagte gefragt haben, ob sie auch noch aufstehen solle. Daraufhin zahlte die junge Frau einen Euro. Da die Geschädigte aufgrund eines Auslandsaufenthalts nicht aussagen konnte und der folgende zweite Tatvorwurf ohnehin schwerer wog, einigten sich die Verfahrensbeteiligten darauf, dass dieser Anklagepunkt eingestellt wird. Nur wenige Minuten nach dem ersten Kassieren des Wegzolls, zogen die Frauen die gleiche Masche ein zweites Mal ab.

Sie hielten ein 14- und ein 16-jähriges Mädchen an. Auch sie weigerten sich zunächst die 50 Cent zu zahlen, wollten einen anderen Weg nehmen, wurde aber von der Angeklagten und ihrer Bekannten verfolgt. Maria K.s Freundin nahm die Ältere der beiden in den Schwitzkasten, zog ihr an den Haaren und schubste sie ins Gebüsch. Eingeschüchtert von der Auseinandersetzung übergab die 16-Jährige das geforderte Geld. Die Angeklagte hatte in der Zwischenzeit versucht, von der 14-Jährigen ebenfalls das Geld einzutreiben und schubste sie leicht, wie das jüngere der beiden Mädchen vor Gericht aussagte. Als die damals 16-Jährige bezahlt hatte, ließ Maria K. von ihrem Opfer ab, ohne Geld zu erhalten.

20 Parfum-Flaschen und 132 Mascara-Stifte gestohlen

Sechs Tage später räumte die Angeklagte bei Kaufland ein Kosmetikregal aus. Wie sie zu Prozessbeginn gestand, steckte sie 20 Parfum-Flaschen sowie 132 Mascara-Stifte ein und wurde vom Sicherheitspersonal erwischt. Gesamtwert des sichergestellten Diebesgutes: 1659,85 Euro! Ihr Ex-Freund soll sie zu der Tat angestiftet haben, sagte die 28-Jährige aus. Die Kosmetika sollten bei einem Bekannten zu Bargeld gemacht werden.

K.s Verteidiger versuchte in seinem Plädoyer eine verminderte Schuld- beziehungsweise Schuldunfähigkeit geltend zu machen. Er verwies bei der räuberischen Erpressung auf den Filmriss seiner Mandantin.

Das Gericht folgte der Argumentation nicht und sprach die Angeklagte wegen räuberischer Erpressung und Diebstahl schuldig. "Die Amnesie durch Alkohol- und Drogeneinfluss ist eine Schutzbehauptung", war sich Richter Klaus Hüttermann sicher. Zehn Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung und 150 Arbeitsstunden erhielt Maria K.