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Ausnahmen vom Mindestlohn in der Diskussion

02.04.2014, 18:40

Altmark/Berlin (pn) l Der Mindestlohn bestimmte den Wahlkampf. Jetzt liegt der Gesetzentwurf vor, gestern wurde er im Bundestag diskutiert. Wir wollten von unseren Abgeordenten wissen:

Welche Ausnahmen sollte es beim Mindestlohn geben?

Katrin Kunert (Die Linke): "Keine! Jeder muss von seiner Arbeit leben können, es betrifft die Würde des Menschen. Würde kann man nicht regional, alters- und branchenspezifisch unterschiedlich bewerten. Die 8,50 Euro pro Stunde sind nur der Anfang, armutsfest sind die keineswegs, viele bleiben von staatlichen Hilfen abhängig!"

Jörg Hellmuth (CDU): "Bis der gesetzliche Mindestlohn gilt, können Branchen ihre Lohnuntergrenzen tariflich vereinbaren. Ausnahmen sollen für Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte gelten, um sie schrittweise wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, und für Jugendliche, für die eine Berufsausbildung Vorrang hat."

Marina Kermer (SPD): "Der Mindestlohn kommt am 1. Januar. Damit wird nach dem Rentenpaket ein weiteres wichtiges Vorhaben der SPD umgesetzt. Generell sollte es keine Ausnahmen geben. Um Fehlanreize zu vermeiden, sollen einige Bereiche, etwa beim Ehrenamt und bei der Ausbildungsvergütung, herausgenommen werden."

Wenn Sie, liebe Leser, einen Vorschlag für die Frage der Woche an die Abgeordneten haben, erreichen Sie Philip Najdzion unter 03901/838830, philip.najdzion@volksstimme.de oder schreiben eine Nachricht auf www.facebook.com/vs.altmark, Stichwort: Bundestagsserie.