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Angeklagte zu 120 Tagessätzen verurteilt / 11 von 14 Anklagepunkten eingestellt Zeugin fehlt: Geldstrafe für Crystal-Köche

Von Marco Heide 16.04.2014, 03:15

Salzwedel l Der zweite Prozesstag gegen zwei Drogenköche aus Salzwedel brachte kein Licht ins Dunkel. Einer der beiden Angeklagten aus Salzwedel hat bereits zum Verhandlungsbeginn eingeräumt, dass er mit einer selbst gebauten Anlage 13 Mal die harte Droge Crystal Meth hergestellt hat und unerlaubt Betäubungsmittel besessen habe (Volksstimme berichtete).

Sein Kompagnon Ralf S. (Name geändert) blieb bei der gestrigen Verhandlung bei seinem Teilgeständnis. Lediglich zwei Mal will er bis zur Razzia am 6. August 2013 Rauschgift produziert haben. "Ich habe davon auch nichts abgegeben. Die Zeugin hat bei mir lediglich mitgeraucht", erklärte er dem Richter. Eigentlich hatten sich Richter Klaus Hüttermann und die Staatsanwältin von dieser besagten Zeugin Aufklärung erhofft. Doch die Frau blieb der gestrigen Verhandlung fern.

Um den Prozess nicht unnötig in die Länge zu ziehen, einigten sich Gericht und Staatsanwaltschaft darauf, 11 von 14 Anklagepunkten einzustellen, zumal sich S. weigerte, ein umfassendes Geständnis abzulegen. "Was macht es Ihnen so schwer, den letzten Schritt zu tun? Haben Sie Angst, von hier aus direkt ins Gefängnis zu gehen?", versuchte Hüttermann Ralf S. eine Brücke zu bauen. Doch der schwieg weiter beharrlich. Für die Angeklagten blieben damit die zweifache Herstellung von Betäubungsmitteln - bei Ralf S. in Tateinheit mit unerlaubter Weitergabe - und unerlaubter Drogenbesitz übrig.

Die Drogenköche besitzen bereits mehrere Einträge im Vorstrafenregister. Dazu zählen auch einschlägige Vorstrafen im Bereich der Drogenkriminalität. Ihnen wurde jedoch zugute gehalten, dass die Taten bereits mehrere Jahre zurückliegen. Schlussendlich verurteilte das Gericht die beiden Männer zu einer Geldstrafe von jeweils 120 Tagessätzen à 13 Euro. "Ihr Glück war, dass die Zeugin nicht anwesend war", sagte Hüttermann zu Ralf S.