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Salzwedeler wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt Streit ums Kind endet schmerzhaft

Von Melanie Mielke 30.05.2014, 03:15

Weil er sein Kind nicht abholen durfte, hat ein Salzwedeler einem Bekannten im Streit einen Zahn ausgeschlagen. Dafür wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.

Salzwedel l Als "absolut uneinsichtig" bezeichnete Richter Klaus Hüttermann in der Verhandlung am Dienstag den angeklagten Salzwedeler. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, am 22. September 2013 einen Bekannten derart verprügelt zu haben, dass dieser mehrere Prellungen davontrug und einen Schneidezahn verlor.

In der Verhandlung vor dem Salzwedeler Amtsgericht bestritt Holger F. (alle Namen geändert) den Vorwurf. Er habe sich nur gewehrt. Um 10 Uhr vormittags habe er am fraglichen Tag seine Tochter abholen wollen. Von der Mutter des Kindes lebe er getrennt, habe aber das Recht, es zweimal pro Woche zu sich zu holen. Statt bei der Mutter zu klingeln, läutete F. laut Anklage allerdings bei Sabine H., der Tante des Mädchens, bei der sich die Dreijährige zu diesem Zeitpunkt aufhielt. Das nachfolgende Geschehen zu rekonstruieren, erwies sich als schwierig. Der Angeklagte behauptete, nicht er, sondern der Geschädigte Walter L. habe eine Auseinandersetzung begonnen. Auch dass er bei Sabine H. geklingelt haben soll, bestritt er. "Warum sollte ich? Sie stand plötzlich mit der Kleinen auf dem Flur", sagte Holger F.

Warum sie das tun sollte, wenn er doch ein Stockwerk höher geklingelt hätte, wollte Richter Hüttermann wissen. Darauf konnte F. ihm keine Antwort geben. Nicht seine Ex-Freundin, sondern deren Mutter habe ihm geöffnet, sagte Holger F. weiter. Diese habe ihm erklärt, er dürfe das Kind nicht abholen. Als er dann wieder unten gewesen sei, sei der neue Freund von Sabine H., Walter L., aus der Wohnung gekommen und habe ihn beschimpft. "Ich habe sie aus der Wohnung rufen hören, dass er mir auf die Schnauze hauen soll. Das wollte er dann ja auch tun", erklärte F. Nach dem Vorfall sei bei ihm ein Riss der Bizepssehne festgestellt worden. "Ich war bis Dezember krankgeschrieben."

Eine andere Version der Ereignisse hatte Walter L. Er sagte, der erste Schlag sei von F. ausgegangen. "Ich hatte gehört, dass meine Freundin draußen mit ihm gestritten hat, bin dann hingegangen und habe F. aufgefordert die Wohnung zu verlassen", berichtete er. Genau könne er sich aber nicht erinnern. Das könnte auch daran gelegen haben, dass er noch betrunken gewesen sei.

"Immerhin hatten Sie einen Blutalkoholwert von 1,46 Promille. Das ist nicht wenig", stellte Richter Hüttermann fest. Er sei am Abend vorher bei Feiern gewesen, erklärte L. Nach dem ersten Schlag sei er zunächst wieder in die Wohnung zurückgegangen. Erst dort habe er bemerkt, dass er blutete und ihm ein Zahn fehlte. Danach wollte er F. zur Rede stellen "und dann ging es erst richtig los". Was das genau heißen sollte, konnte L. nicht sagen, da ihm ab diesem Zeitpunkt "die Erinnerungen fehlten". Auch die anderen Zeugen konnten sich nicht erinnern, mit Ausnahme von Sabine H.s Tochter. Die 13-Jährige "war die Einzige, die sich bemüht hat, ehrlich zu sein", sagte die Staatsanwältin später in ihrem Plädoyer. Das Mädchen hatte berichtet, dass L. wieder in die Wohnung gekommen war. Die folgende Rangelei habe sie aber nicht mehr verfolgt, da sie in ihr Zimmer geflüchtet war.

Trotz der Widersprüche veurteilte Klaus Hüttermann Holger F. zu einer Geldstrafe von 1000 Euro. Außerdem muss er an Walter L. 750 Euro Schmerzensgeld zahlen und trägt die Kosten des Verfahrens. "Sie sitzen nicht zum ersten Mal hier", sagte Hüttermann. Sieben Einträge im Strafregister kann F. vorweisen. Die Vergehen reichen dabei von Trunkenheitsfahrten, über Betrug bis hin zu Körperverletzung.