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Erste Sitzung im Ortschaftsrat Fleetmark Statt Frust über Zuordnung Zusammenarbeit im Stadtrat

Von Helga Räßler 26.01.2011, 05:32

Ortsbürgermeister Klaus Ahlfeld und sein Stellvertreter Carsten Holtz sollen die Fleetmarker Interessen im Stadtrat Arendsee vertreten. Als Nachrücker wählten die Ortschaftsräte aus ihren Reihen Silke Wolf und Hans-Herbert Bülow. Trotzdem verfolgen die per Zwang der Einheitsgemeinde Zugeordneten weiter den Klageweg. Wunschkandidat der Gemeindegebietsreform war Salzwedel.

Fleetmark. "Ich gratuliere zur Wahl, das ist eine gute Entscheidung", erklärte Arendsees Vizebürgermeister Gert Reckling am Montagabend während der öffentlichen Sitzung des Fleetmarker Ortschaftsrates im Eiscafé Holz, an der er teilnahm. Er sehe einer konstruktiven Zusammenarbeit optimistisch entgegen, auch wenn die Gerichtsverhandlung gegen die Zwangszuordnung von Fleetmark, Molitz und Störpke als Ortsteile zur Einheitsgemeinde Arendsee noch ausstehe.

Auf einen Erfolg ihrer Klage beim Verfassungsgericht in der Sache hoffen dennoch die Fleetmarker. "Und es wäre besser, wenn darüber eine höhere Instanz außerhalb von Sachsen-Anhalt entscheiden würde", betonte Ortsbürgermeister Klaus Ahlfeld. Er hatte sich zusammen mit seinen Ortschaftsräten nur schweren Herzens zu der Entscheidung durchgerungen, Vertreter in den Arendseer Stadtrat zu wählen. Die Vorbehalte gegen die Einheitsgemeinde scheinen nach wie vor groß zu sein. Dennoch müsse eine Mitarbeit angestrebt werden, um das Mitspracherecht zu behalten und die Interessen der Fleetmarker Bürger in Arendsee zu wahren, machte Ahlfeld seinen Standpunkt deutlich. Den teilten auch die anderen Ratsleute.

In einem aufwändigen Verfahren mit mehreren geheimen Wahlgängen wählten sie dann Klaus Ahlfeld und seinen Stellvertreter Carsten Holtz als Vertreter in den Stadtrat. Ratsfrau Silke Wolf und ihr Kollege Hans-Herbert Bülow erhielten die Zustimmung als Nachrücker.

Für Unmut hatte bei den Fleetmarkern der erste Steuerbescheid von der Stadt gesorgt. "In der geforderten Höhe macht die Erhöhung bei der Grundsteuer A und B um die 20 Prozent aus – das kann doch nicht sein", kritisierte Ahlfeld verärgert. Die Erklärung für die drastische Anhebung nach dem Arendseer Hebesatz erregte noch mehr die Gemüter: Da die Gemeinde sich nicht in der freiwilligen Phase der Reform für die Einheitsgemeinde entschieden und damit auf einen Gebietsänderungsvertrag verzichtet hatte, gilt nun das Satzungsrecht von Arendsee. In den Verträgen hatten die anderen Räte, die sich freiwillig eingemeinden ließen, ihre eigenen Satzungen für die Dauer von 10 Jahren festgeschrieben.

"Ich war dennoch der Meinung, dass das Ortsrecht erhalten bleibt", argumentierte Klaus Ahlfeld. Danach waren in Fleetmark die Steuerhebesätze seit 1997 nicht mehr erhöht worden. Eine Lösung sah er nur darin, Widerspruch gegen die Bescheide einzulegen.

Probleme zeichnen sich auch ab bei den Beiträgen für die Kinderbetreuung. "Eine Anpassung unserer Bedingungen an die Arendseer Gebührensatzung würde eine 100-prozentige Steigerung bedeuten", argumentierte Ahlfeld. Darüber soll noch einmal im Stadtrat geredet werden.