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Klage gegen Zwangszuordnung abgewiesen Jeggeleben bleibt Ortsteil von Kalbe

04.07.2014, 01:17

Jeggeleben/Dessau (kä) l Jeggeleben bleibt auch in Zukunft ein Ortsteil der Einheitsgemeinde Stadt Kalbe. Das hat das Landesverfassungsgericht Dessau-Roßlau am Donnerstag entschieden. In der Urteilsbegründung heißt es, die Zwangszuordnung verletze die Beschwerdeführer nicht in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht. "Der Gesetzgeber hat den maßgeblichen Sachverhalt vollständig ermittelt und im Rahmen seines politischen Gestaltungs- und Beurteilungsspielraumes eine leitbildgerechte Zuordnung vorgenommen. Formelle Fehler im Gesetzgebungsverfahren hat das Gericht nicht festgestellt", heißt es weiter.

Einheitsgemeinde-Bürgermeister Karsten Ruth nahm die Nachricht erleichtert auf. "Ich freue mich, dass wir nun eine Rechtssicherheit haben", sagte er auf Volksstimme-Nachfrage. Das Urteil bringe Ruhe in die Einheitsgemeinde und gebe eine Planungssicherheit. Zwar müsse noch das Urteil vom Landesverwaltungsgericht abgewartet werden, aber dieses orientiere sich in der Regel an dem vom Landesverfassungsgericht.

Jeggelebens Ortsbürgermeister Bernhard Grothe war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Er hatte aber im Vorfeld angekündigt, das Urteil widerstandslos hinzunehmen.

Auch Mechaus Klage gegen die Zuordnung zu Arendsee wurde gestern mit derselben Begründung abgewiesen. Im Gegensatz zu Jeggeleben strebte die Ortschaft allerdings nicht den Anschluss an Salzwedel an, sondern wollte eine eigenständige Gemeinde bleiben.