Prozess vor dem Landgericht vertagt "Anderes Bild"

29.07.2014, 01:30

Stendal/Gardelegen (wbi) l "Das muss die Kammer erst mal verarbeiten; wir haben jetzt ein ganz anderes Bild." Mit diesen Worten schloss die Vorsitzende der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Stendal, Richterin Simone Henze-von Staden, den Verhandlungstag im Prozess um die angebliche Vergewaltigung einer Wachschutzangestellten durch ihren Kollegen auf dem Truppenübungsplatz bei Letzlingen und vertagte sich auf den 14. August.

Der Prozesstag hatte einiges von dem, was die angeblich vergewaltigte Frau als Opfer erlebt haben will und als Zeugin dem Gericht geschildert hatte, offensichtlich bei vielen Prozessbeteiligten ins Wanken gebracht. Selbst der Anwalt, der die Frau als Nebenkläger im Prozess vertritt, schien etwas ratlos. Die Frau selbst war nicht erschienen, was auch den Anwalt verwunderte, weil sie ihn davon wohl nicht in Kenntnis gesetzt hatte. Als Nebenklägerin muss sie aber auch nicht am Prozess teilnehmen. Wie berichtet, geht es seit dem 12. Juni vor dem Landgericht darum, ob die junge Frau während einer Streifenfahrt im Rahmen ihres "Militärwachdienstes" auf dem Truppenübungsplatz Altmark Nord von dem 30-Jährigen zu sexuellen Handlungen gezwungen wurde. Oder, ob der Sex einvernehmlich war, wie der Angeklagte angibt. Zum Zeitpunkt der Streifenfahrt, bei der es zur Vergewaltigung gekommen sein soll, waren beide mit Pistolen bewaffnet.

Zwei Vorgesetzte von der im brandenburgischen Herzberg ansässigen Wachschutzfirma, bei der der Angeklagte und die angeblich vergewaltigte Frau bis zu ihrer Suspendierung und Entwaffnung tätig waren, hatten Wachdienstbücher des Truppenübungsplatzes dabei, die einen längeren Zeitraum dokumentieren.

Und dort gab es Widersprüche zu den Angaben der Frau. Die hatte unter anderem angegeben, dass sie einen Vorgesetzten vor dem Vorfall darum gebeten habe, sie nicht mehr mit dem Angeklagten zusammen auf Streife zu schicken. Daraufhin hätte der Vorgesetzte sie getrennt und sie etwa drei Monate keinen Dienst zusammen gehabt.

Gerüchteküche kochte

Doch keiner der Vorgesetzten konnte das bestätigen. Und auch die als Dokument geltenden Wachdienstbücher widerlegten die Angaben. "Ich hätte dem Anliegen sofort entsprochen", sagte ein als Schlüsselzeuge geltender Wachschutzführer aus. Hätte die Frau nicht Strafanzeige erstattet, hätte er es "im eigenen Namen" gemacht. "Der Vorwurf stand im Raum; die Gerüchteküche kochte. Das musste abgeklärt werden", sagte der 29-Jährige. Anhand der Wachdienstbücher stellte das Gericht weitere Unstimmigkeiten zur Aussage fest.

Ob die Frau nun noch einmal in den Zeugenstand muss oder wie geplant am 14. August die Plädoyers gehalten und das Urteil gesprochen wird, blieb offen.