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Neue Vorgehensweise für Erkundungsbergwerk vorgestellt/Kein Besucherverkehr mehr Stilllegung auf Zeit in Gorleben

"Dies ist ein wichtiger Tag in der Standortdebatte für ein nationales
Atommüll-Endlager", bilanzierte Staatssekretär im
Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth, in Lüchow: "Die Vorfestlegung
auf Gorleben ist endgültig beendet." Kritiker sehen das anders.

Von Björn Vogt 30.07.2014, 01:14

Lüchow l Der Bund und das Land Niedersachsen haben sich über den zukünftigen Offenhaltungsbetrieb für das Bergwerk in Gorleben verständigt. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Jochen Flasbarth, und der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel stellten die Einigung gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, am Dienstag in Lüchow vor.

Die wichtigsten Punkte der Vereinbarung: Das in Betrieb gehaltene Grubengebäude wird bis auf ein Minimum reduziert. Der Besucherverkehr wird mit dem neuen Hauptbetriebsplan eingestellt. Und der bisherige Erkundungsbereich 1 wird, wie einige Teile des Infrastrukturbereiches, außer Betrieb genommen. Außerdem werden die obertägigen Sicherungsanlagen - in Abstimmung mit den niedersächsischen Polizeibehörden - weitgehend zurückgebaut.

Zur konkreten Ausgestaltung des Offenhaltungsbetriebes wird das Bundesamt für Strahlenschutz als Betreiber der Anlage einen neuen Hauptbetriebsplan bis spätestens 30. September bei der zuständigen Bergbehörde des Landes Niedersachsen zur Zulassung einreichen.

Bemerkenswert ist noch, dass das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren mit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes obsolet geworden ist - und vom Bundesumweltministerium und vom Land Niedersachsen für erledigt erklärt wird.

Anlässlich der Verständigung erklärte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Mit der Einigung geben wir ein klares Signal für den Neubeginn bei der Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Ich hoffe, dass dieser Schritt vor allem bei den Menschen in der Region Vertrauen schafft. Wir wollen die Suche transparent und ergebnisoffen gestalten. Die Auswahl soll einzig und allein nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen, die noch festgelegt werden müssen."

Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel: "Unsere Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt für den Neubeginn. Damit wird auch technisch das Ende der jahrzehntelangen Vorfestlegung Gorlebens als Endlagerstandort eingeläutet. Die Vorgaben des Standortauswahlgesetzes werden umgesetzt; für das Wendland und für Niedersachsen ist diese Einigung von großer praktischer und politischer Bedeutung."

Der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König: "Mit der heute gefundenen Vereinbarung ist für den Betreiber BfS und die Beschäftigten eine Weichenstellung getroffen worden, die eine langfristige Planungsgrundlage für die Zukunft darstellt."

Für die Überführung des Bergwerks in den Offenhaltungsbetrieb sind weitere Arbeiten untertage notwendig. Hierzu gehören neben der Verfüllung von Bohrungen insbesondere die Entfernung der technischen Einrichtungen aus dem Erkundungsbereich 1. Die Maßnahmen sollen innerhalb der nächsten zwei Jahre abgeschlossen sein.

Hintergrund: Mit dem Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle wurden die Erkundungsarbeiten in Gorleben gestoppt. Zugleich wurde im Gesetz die Offenhaltung des Bergwerks festgelegt, die in dem neuen Hauptbetriebsplan definiert werden soll. Nach dem Standortauswahlgesetz ist das Bergwerk offen zu halten, solange und sofern der Standort nicht aus dem Auswahlverfahren ausscheidet.

BUND fordert Überarbeitung des Standortauswahlgesetzes

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) Niedersachsen wertet das als einen weiteren Schritt in die richtige Richtung, fordert jedoch, die Offenhaltung des Bergwerks zu beenden, um eine ergebnisoffene Suche nach einem Atommülllager zu ermöglichen.

Kritisch sieht der BUND, dass die Bergwerksstollen zwar verschlossen, aber nicht verfüllt werden sollen. Darin zeige sich einer der großen Fehler des Standortauswahlgesetzes in Bezug auf Gorleben: Die Offenhaltung des Salzstocks sei darin festgeschrieben. "Das Standortauswahlgesetz muss an diesem Punkt dringend überarbeitet werden", fordert Renate Backhaus vom BUND.