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900 Euro Strafe für Attacke gegen Krankenschwester Volltrunkene tritt Schwangere

Von Wolfgang Biermann 01.08.2014, 01:15

Stendal l Weil sie im alkoholisierten Zustand (3,63 Promille) eine schwangere Krankenschwester im Altmarkklinikum (AMK) Gardelegen in den Unterleib getreten hat, ist eine 48 Jahre alte Frau aus Gardelegen am Donnerstag vom Landgericht Stendal zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á zehn Euro (900 Euro) und zur Zahlung von 800 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden.

Damit revidierte die Berufungskammer unter Vorsitz von Richterin Gudrun Gießelmann-Goetze ein am 27. Februar ergangenes Urteil des Amtsgerichts Gardelegen. Der Strafrichter dort hatte die wegen zweier Trunkenheitsdelikte - Radfahren unter Alkohol - schon im Jahr 2013 mit dem Gesetz in Konflikt geratene Frau wegen fahrlässigen Vollrausches zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung und Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro verurteilt.

Gegen das Amtsgerichtsurteil war die Angeklagte in Berufung gegangen. Richterin Gießelmann-Goetze gab gleich zum Prozessbeginn einen Ausblick auf dessen möglichen Ausgang. Demnach sei ein Freispruch nicht zu erwarten. Aber: "Eine Strafe ohne Bewährung scheint unangemessen." Überhaupt äußerte die Vorsitzende Richterin "Zweifel an einer Freiheitsstrafe" - Geständnis und Reue vorausgesetzt. Die Angeklagte beschränkte die Berufung daraufhin auf das Strafmaß. Damit verkürzte sie den Prozess erheblich. Es mussten keine Zeugen aussagen. Auch der Magdeburger Rechtsmediziner Dr. Werner Kuchheuser konnte das Landgericht verlassen, ohne sein Gutachten zur Schuldfähigkeit erstattet zu haben.

Angeklagte hatte große Erinnerungslücken

Die Angeklagte gab an, große Erinnerungslücken zu haben, stritt den Tritt gegen die Krankenschwester aber nicht ab. Im Amtsgericht habe sie sich bei ihr dafür entschuldigt.

Sie habe am 6. September vorigen Jahres ab etwa 14 Uhr in einer Kneipe Bier und Schnaps konsumiert. Wie viel wisse sie nicht mehr, so die Angeklagte. Später habe sie das Lokal gewechselt. Dort sei sie gestürzt und habe sich eine blutende Kopfplatzwunde zugezogen. Daraufhin kam sie per Rettungswagen nach 23 Uhr ins AMK und wurde notversorgt. Zurück blieb eine noch heute sichtbare Narbe. Zur Beobachtung sollte sie danach noch einige Zeit im Krankenhaus bleiben. Das wollte sie aber nicht. Als zwei Schwestern sie beruhigen wollten, wurden sie von der Angeklagten beschimpft. Eine damals 28-jährige schwangere Schwester bekam zudem einen Tritt in den Unterleib. Zum Glück folgenlos, das ergab eine ärztliche Untersuchung. Wegen der Geburt ihres Kindes konnte sie nicht zum Prozess kommen, gab das Gericht bekannt.

Nach ihren persönlichen Verhältnissen befragt, sagte die Angeklagte, dass sie "nicht mehr so viel" trinke wie im Tatzeitraum. Eine Therapie habe sie aber nicht gemacht. Bis Mai 2013 hatte sie nach eigener Auskunft Arbeit. Heute lebe sie von Hartz-IV.

"Die Tat kann mit einer Geldstrafe ihr Bewenden haben", begründete Richterin Gießelmann-Goetze das Urteil, mit dem das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt war. Und 800 Euro würden als Schmerzensgeld ausreichen: "Mehr ist nicht gerechtfertigt." So bald kann die Krankenschwester aber nicht mit Geld rechnen, denn die Angeklagte muss erst noch die Geldstrafen wegen Trunkenheit im Verkehr abzahlen. Sie könne die Altstrafen auch abarbeiten, schlug die Staatsanwaltschaft als Alternative vor.