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Behörde geht nach Kritik an Kommunalaufsicht in die Offensive / Beschluss zur Braunschweiger Straße in Prüfung Landkreis: Aufsichtsbeschwerde fehlt jede Grundlage

Von Alexander Walter 03.09.2014, 03:16

Salzwedel l Nach der öffentlichen Kritik von Salzwedels Oberbürgermeisterin Sabine Danicke an Äußerungen seiner Amtsleiterin Katrin Pfannenschmidt ist der Landkreis in die Offensive gegangen.

"Die Mitarbeiter der Kommunalaufsicht haben in allen Punkten korrekt gehandelt", erklärte Dezernatsleiter Hans Thiele am Dienstag in einer Pressemitteilung. Der Katrin Pfannenschmidt durch Sabine Danicke angedrohten Dienstaufsichtsbeschwerde (wir berichteten) fehle damit jegliche Grundlage. Thiele verteidigte das Vorgehen seiner Behörde im Einzelnen. So habe diese, anders als von Danicke unterstellt, nach der Hauptausschusssitzung zunächst versucht, Kontakt zur Stadt aufzunehmen. Nachdem sich die Presse am Folgetag mit Fragen an den Landkreis gewandt habe, sei versucht worden, diese im Einklang mit der Stadt zu beantworten. "Nach mehreren Telefonaten erhielt die Kommunalaufsicht eine Antwort, deren Inhalt nicht wiedergegeben wird", so Thiele.

Auch inhaltlich hält die Behörde an ihren Bedenken zu Verfahrensfehlern im Salzwedeler Hauptausschuss fest. So sei es zwar richtig, dass Einwohnerfragestunden nach dem seit 1. Juli gültigen neuen Kommunalverfassungsgesetz außer in Stadtratssitzungen auch in beschließenden Ausschüssen möglich sind.

Bürger zu spät beteiligt

Nicht zulässig sei jedoch weiter "die Tagesordnung mit der Einwohnerfragestunde zu vermengen oder die Fragestunde in eine Beratung des Gemeinderates übergehen zu lassen". Denn: Andernfalls werde ein über die passive Teilnahme der Bürger hinausgehendes Recht geschaffen. Zudem könnte die Einwohnerfragestunde Auswirkungen auf die Freiheit der Mandatsausübung entfalten. Dies sei bereits in der immer noch gültigen Hauptsatzung der Stadt verankert, betont Thiele. Und: Die Mustersatzung des neuen Kommunalverfassungsgesetzes sehe gleichlautende Formulierungen vor. Im Übrigen gelte bis zur Verabschiedung einer neuen Hauptsatzung die alte.

Die Kritik Thieles am Vorgehen der Stadt geht über die Hauptausschusssitzung hinaus. So hätten die beitragspflichtigen Anlieger laut Kommunalabgabengesetz frühzeitig - das heißt mindestens vier Wochen vor der Abstimmung über den Ausbau der Braunschweiger Straße - beteiligt werden müssen. Tatsächlich lagen zwischen der Einwohnerversammlung am 5. August und der Abstimmung am 27. August drei Wochen und ein Tag. "Inwieweit dies zur Rechtswidrigkeit der Beschlüsse führt, wird die Prüfung ergeben", erklärte Thiele. Die Stadt erhalte Gelegenheit, sich noch einmal schriftlich zu äußern.

Sabine Danicke bekräftigte gestern, das neue unmittelbar für Salzwedel gültige Kommunalverfassungsgesetz stärke die Rechte der Bürger und verbiete auch Fragen zur Tagesordnung nicht.