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Landgericht verurteilt Vater zu vier Jahren und neun Monaten Haft /"Urvertrauen in Erwachsene verloren" Eigene Tochter jahrelang missbraucht

Von Wolfgang Biermann 11.09.2014, 01:13

Stendal l Das Landgericht Stendal hat am gestrigen Mittwoch einen 47 Jahre alten Familienvater aus dem Altmarkkreis Salzwedel wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in Tateinheit mit dem Missbrauch Schutzbefohlener zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Richter blieben damit neun Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und drei Monate über der des Verteidigers.

Das Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte 2008 bis 2012 seine eigene Tochter 22 Mal missbraucht hat. Ursprünglich angeklagt waren 97 Taten. Davon stellte das Gericht zur "Prozessverschlankung" 75 Verfahren ein. Nicht etwa, dass es diese 75 Taten nicht gegeben hätte, sie fallen nur schuld- und strafmäßig nicht so ins Gewicht wie die verbliebenen 22 Straftaten, hieß es zur Begründung.

"Als andere Kinder in die Sommerferien fuhren, begann für die damals elfjährige Tochter ein vierjähriges Martyrium", sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Aus dem habe sie sich selbst befreit, indem sie sich dem Jugendamt in Salzwedel offenbarte. Die Behörde ließ das Mädchen in einem Kinderheim unterbringen, in dem sie noch heute lebt. "Wenn sie einen Hund, ein Handy oder ein Piercing wollte oder schlechte Schulnoten mit nach Hause brachte", sei sie von ihrem Vater missbraucht worden, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft.

Sie sei noch immer fassungslos, sagte Anwältin Heidrun Ahlfeld, die das heute 17-jährige Opfer als Nebenklägerin beim Prozess vertrat. "Welcher erwachsene Mensch kann einem Kind so etwas antun?", fragte sie in ihrem Plädoyer. Das Mädchen habe das "Urvertrauen eines Kindes in die Eltern verloren und ein Trauma erlebt". Sie habe ihre Kindheit nicht ausleben können und befinde sich in psychologischer Behandlung. Anwältin Ahlfeld hofft, dass "sie den Weg weiter beschreiten kann, auf dem sie sich derzeitig befindet". Für sie hinterlasse der Angeklagte das "Bild eines Ich-lings - egoistisch und selbstbemitleidend". Im Strafmaß schloss sich die Nebenklägerin der Staatsanwaltschaft an: Fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe.

Und der Angeklagte, dem von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und auch von seinem Verteidiger eine "intellektuelle Eingeschränktheit" attestiert wurde? Er war von Anfang an geständig und habe "alles getan um die Taten aufzuklären", sagte sein Verteidiger Carsten Meyer. Damit hat er seiner Tochter letztlich die Aussage erspart, was ihm das Gericht strafmildernd anrechnete.

Als Motivation für seine Übergriffe, für die er jeweils die Abwesenheit der Ehefrau und Mutter des Opfers ausnutzte, hatte er angegeben, dass er in seinem Betrieb, in dem er als Produktionsarbeiter eingesetzt war, gemobbt worden sei. Mittweile hat ihn sein Arbeitgeber "freigestellt". Die Ehefrau hatte als Zeugin im Prozess angekündigt, sich von ihm scheiden zu lassen. Sie schilderte ihn als "Kontrollfreak", der auf Freunde der Tochter eifersüchtig gewesen sei. Sie bestätigte auch körperliche Züchtigungen der Tochter aus nichtigem Anlass.

Als letztes Wort vor der Urteilsverkündung hatte der Angeklagte gesagt: "Ich bereue das, was ich gemacht habe." Richter Galler sprach in der Urteilsbegründung die Hoffnung aus, dass das Mädchen künftig "seinen Weg machen wird."