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Saison für Kurzarbeitergeld beginnt am 1. Dezember / Nitsch: Chance, Fachkräfte zu halten Finanzielle Hilfe bei Schnee und Eis

23.10.2014, 01:04

Wegen schlechten Wetters machen viele Betriebe im Winter zu. Kurzarbeitergeld kann Firmen und Beschäftigten helfen, den Zeitraum bis zum Frühjahr zu überbrücken. Volksstimme-Redakteur Arno Zähringer sprach mit Markus Nitsch, Chef der Stendaler Arbeitsagentur, und Pressesprecherin Yvonne Papke.

Volksstimme: Das Wetter wird schlechter, viele Arbeitnehmer, die im Freien arbeiten, sind von der Witterung abhängig. Welche Unterstützungsmöglichkeiten hat die Bundesanstalt für Arbeit für diese Beschäftigten?

Yvonne Papke: Firmen aus dem Bauhauptgewerbe, dem Dachdeckerhandwerk, dem Gerüstbau sowie dem Garten- und Landschaftsbau können bei saisonal bedingtem Auftragsmangel oder bei einem Arbeitsausfall aus Witterungsgründen Saison-Kurzarbeitergeld (Kug) beantragen. Die Schlechtwetterzeit beginnt am 1. Dezember und dauert bis zum 31. März. Für das Gerüstbauhandwerk beginnt die Schlechtwetterzeit bereits am 1. November.

Was verspricht sich die Agentur von dieser Maßnahme?

Markus Nitsch: Im Hinblick auf den zunehmenden Fachkräftebedarf in diesen Wirtschaftszweigen ist es wichtig, den Arbeitnehmern eine gesicherte Ganzjahresbeschäftigung zu bieten. Mit der Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld ist das möglich. So können die Betriebe auch über die Wintermonate ihr gut ausgebildetes Personal halten und bei besserem Wetter oder Auftragseingang sofort wieder die Arbeit aufnehmen.

Was haben die Betriebe davon, Kurzarbeitergeld zu beantragen?

Markus Nitsch: Ganz klar: sie können damit ihre Fachkräfte halten. Es kann nicht sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer, wenn er arbeitslos wird, im Frühjahr für den Arbeitgeber noch zur Verfügung steht. Denn entsprechend der gesetzlichen Regelungen ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, jede ihm zumutbare Beschäftigung anzunehmen, um die Arbeitslosigkeit schnellstmöglich zu beenden.

Wie viele Firmen haben im vergangenen Jahr Kurzarbeitergeld beantragt?

Yvonne Papke: Von Dezember bis März haben im vergangenen Winter 133 Betriebe für insgesamt 2031 Arbeitnehmer einen Antrag auf Saison-Kug gestellt. Nicht immer kommt es dann dazu, dass jeder Arbeitnehmer tatsächlich Kug bezieht, weil er beispielsweise doch weiterbeschäftigt werden kann. Durchschnittlich waren es 70 Betriebe, die dann tatsächlich Saison-Kug beantragt haben.

Und aus welchen Branchen stammen diese Betriebe?

Yvonne Papke: 125 dieser Anzeigen bezogen sich auf das Baugewerbe. Vereinzelt gab es auch Anzeigen im verarbeitenden Gewerbe, im Dienstleistungssektor sowie dem Handel. Auch die realisierten Anträge beziehen sich überwiegend auf das Baugewerbe.

Wie viele Arbeitnehmer profitierten im vergangenen Winter vom Kurzarbeitergeld?

Kug wird in der Regel mehrere Monate bezogen, sodass unsere Auswertung die Kurzarbeiter monatlich ausweist. Im Durchschnitt der vier Monate haben 675 Männer und Frauen Saison-Kug bezogen, wobei der Anteil der Frauen insgesamt sehr gering ist.

Rechnen Sie für den Winter 2015 mit ähnlichen Zahlen?

Yvonne Papke: Das hängt von der Witterungslage ab. Wenn dieser Winter so mild wie der vergangene wird, dann werden die Zahlen vermutlich ähnlich ausfallen.

Wie hoch liegt durchschnittlich das Kurzarbeitergeld?

Yvonne Papke: Statistiken zur durchschnittlichen Höhe des Kurzarbeitergeldes liegen uns nicht vor. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich aber nach dem pauschalierten Nettoentgeltausfall im Anspruchszeitraum, also Kalendermonat.

Gibt es in diesem Bereich verschiedene Leistungssätze?

Yvonne Papke: Ja. Das Kug wird in zwei verschieden hohen Leistungssätzen gewährt: 67 Prozent für Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind haben, sowie für Arbeitnehmer, deren Ehegatte mindestens ein Kind hat, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Gemeint sind hier leibliche Kinder, angenommene Kinder und Pflegekinder. Auf die Zahl der Kinder kommt es dabei nicht an.

Und wie hoch ist der niedrigere Satz?

Yvonne Papke: Der liegt bei insgesamt 60 Prozent und wird allgemeiner Leistungssatz bezeichnet. Er gilt für die übrigen Arbeitnehmer und wird auf die Nettoentgeltdifferenz gewährt.

Rechnet sich Kurzarbeitergeld für die Unternehmen?

Yvonne Papke: Ja. Denn die Arbeitgeber erhalten für die Zeit die Beiträge zur Sozialversicherung erstattet. Damit ist die Saison-Kurzarbeit für umlagepflichtige Arbeitgeber nahezu kostenneutral. Dies gilt allerdings nicht für das Gerüstbaugewerbe.