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Wasserverband Stendal-Osterburg hält am Abwasserkonzept fest und fordert Umrüstung der Kleinkläranlagen Trotz Kritik: Kein Zentral-Anschluss für Kleinauer

Von Helga Räßler 25.10.2014, 03:11

Über 100 Unterschriften hat Marc Salzmann in Kleinau gegen die Umrüstung der Kleinkläranlagen und für den Anschluss ans zentrale Abwassernetz gesammelt. Doch der Wasserverband Stendal-Osterburg hält an seinem Konzept fest.

Kleinau/Osterburg l "Uns liegt keine Unterschriftenliste vor", antwortete Petra Tesching vom Wasserverband Stendal-Osterburg stellvertretend für Geschäftsführer Dieter Schröder auf die Volksstimme-Anfrage. "Die Planung für die Umrüstung der Kleinkläranlagen lief lange im Vorfeld, wurde öffentlich vorgestellt, es gab keinen Widerspruch", sagte sie.

Das Abwasserbeseitigungskonzept sei im April durch die Verbandsversammlung beschlossen und im Juli durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises Stendal genehmigt worden. Die Information der Grundstückseigentümer sei also zeitnah erfolgt, erwiderte sie auf die Kritik, dass zu spät informiert worden sei.

Das Konzept sei also gültig. "Es liegen ja keine Gründe vor, die eine zentrale Erschließung zum jetzigen Zeitpunkt rechtfertigen", betonte Tesching. Gründe für eine Verlängerung der Frist zum zentralen Anschluss sind: Orte im Trinkwasserschutzgebiet, Orte, in denen Hochwasserschutzmaßnahmen durchzuführen sind, Koordinierungsmaßnahmen mit anderen Rechtsträgern, wie zum Beispiel Straßenbau, Regenwasserkanalbau, Erneuerung von zentralen Kläranlagen, Anpassung an den Stand der Technik (verbandseigene Kläranlagen).

Nach der EU Wasserrahmenrichtlinie sind alle Grundstücke bis Ende 2016 zentral anzuschließen beziehungsweise mit einer ordnungsgemäßen Kleinkläranlage, die dem Stand der Technik entspricht, auszurüsten. Eine Verlängerung der Frist müsse begründet und von der Wasserbehörde genehmigt werden, so Tesching.

"Investitionen nicht einfach, weil es die Bürger wollen"

Den Vorwurf, die Kleinauer hätten jahrelang gezahlt und müssten nun allein in ihre Anlagen investieren, wies sie zurück. Für die Abwasserentgeltberechnung sei in den Ortslagen die Abwasserableitung bis zum Gewässer durchgeführt worden. Dazu gehörten die Unterhaltung des Kanalnetzes, die Abwasserabgabenberechnung und Erklärungen an das Landesverwaltungsamt. "Sofern die Einleitung über eine biologische Kleinkläranlage in das Kanalnetz erfolgt, ist auch weiterhin das Abwasserentgelt zu zahlen", sagte sie. Hierbei handele es sich um ein reduziertes Entgelt, da die Unterhaltung der Kleinkläranlage zusätzlich durch den Grundstückseigentümer erfolgen müsse. "Bei einer Versickerung auf dem Grundstück ist eine wasserrechtliche Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde des Altmarkkreises Salzwedel zu beantragen." Das Abwasserentgelt müsse dann nicht mehr entrichtet werden.

Der Einwand, dass wegen der schlechten Finanzlage des Verbandes nicht in den zentralen Anschluss Kleinaus investiert werde, kommentierte die Verbandsvertreterin so: "Für 2015 und 2016 war unser Plan fertig und mehr Investitionen nicht möglich." Für ein Vorhaben nach 2016, also nach der Frist zur Umrüstung, hätte es erneut der oben genannten Begründung bedürft. Aber Fördermittel gebe es vom Land nur für dringend notwendige Maßnahmen wie zum Hochwasserschutz, und "nicht für einen Anschluss, einfach, weil das die Bürger so wollen".