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55-Jähriger baute bei Klötze Cannabis an Mit Drogen zu schnellem Geld

Von Wolfgang Biermann 01.12.2014, 14:14

Stendal/Klötze l Das Landgericht Stendal hat einen 55-Jährigen aus einem Ortsteil von Klötze wegen Drogenhandels im minderschweren Fall zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis verurteilt, die Strafe aber für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als Bewährungsauflage muss der Mann, der einer regelmäßigen Arbeit nachgeht, 1000 Euro an die Staatskasse zahlen. Die 2. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler sah es als erwiesen an, dass der gebürtige Wolfsburger auf seinem Grundstück in einem Stall eine Cannabis-Indoor-Anlage errichtet hatte, um aus dem angebauten Cannabis Marihuana ("Gras") herzustellen und es zu verkaufen. Dazu kam es letztlich nicht, weil eine Polizeiaktion das Vorhaben vereitelte.

Ermittler gaben entscheidenden Tipp

Ermittler aus Niedersachsen hatten den entscheidenden Tipp geliefert, weil sie ein Geschäft in Hannover beobachteten, das unter Cannabisanbauern als Ausrüster bekannt ist. Dort und bei Kumpels hatte sich der geständige Angeklagte das teils gebrauchte Equipment für sein Vorhaben besorgt. Für den großen Elektroenergiebedarf zur Cannabisaufzucht hatte der bislang rechtlich Unbescholtene einen Stromzähler auf seinem Grundstück überbrückt und das nötige Gießwasser aus seinem Hausbrunnen genutzt. Nach dem Tod seiner Mutter habe er sich in finanzieller Not befunden, begründete er den Drogenanbau. "Es handelt es sich um einen gestandenen Mann in finanzieller Schieflage, der mit Drogen die schnelle Mark machen wollte", sagte Richter Galler im Urteil. "Die Umsatzwege waren schon organisiert." Galler sprach von einer "profihaft aufgebauten, Anlage". Das sei "für einen Autodidakten schon sehr beachtlich - Hut ab!"

Angeklagter bereut das Geschehene

Mehrere Wochen saß der 55-Jährige in U-Haft. Da wolle er nie wieder rein, hatte der Angeklagte in seinem letzten Wort vor der Urteilsfindung gesagt und beteuert, dass er das Geschehene zutiefst bereue. Bei der Durchsuchung hatte er sich kooperativ gezeigt und die Polizisten bereitwillig zu Drogen und Gerätschaften geführt. Im Ermittlungsverfahren war er allerdings weniger kooperativ, so dass das eigentlich zuständige Amtsgericht Gardelegen die Sache ans Landgericht Stendal abgeben hatte, weil auch gewerbsmäßiger Drogenhandel im Raum stand.

Zwei weitere Männer aus der Region um Gardelegen, die ebenfalls von den niedersächsischen Ermittlern in Hannover in dem einschlägig bekannten Drogenladen gesehen worden waren, sind vom Amtsgericht Gardelegen rechtskräftig verurteilt worden. Dabei soll es sich nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Stendal auch um "gestandene Männer" im fortgeschrittenen Alter handeln, die versucht hätten, mit Drogenhandel an Geld zu kommen.