Jugendliche Testkäufer waren unterwegs und erhielten Alkohol Beim Alter verrechnet

09.12.2014, 01:07

Salzwedel (me) l Das Ordnungsamt des Altmarkkreises hat wieder jugendliche Testkäufer losgeschickt. Die minderjährigen Auszubildenden haben - mit Einverständnis ihrer Eltern - versucht, in drei Läden Hochprozentiges zu kaufen. Bei ihrem Einsatz als "verdeckte Ermittler" wurden sie von Mitarbeitern des Ordnungsamtes begleitet.

In einer Verkaufsstelle wurde den Jugendlichen hochprozentiger Alkohol verkauft. Die Verkäuferinnen verlangten zwar den Personalausweis, verrechneten sich aber beim Alter. Die Geschäftsführer der Verkaufseinrichtungen wurden über die Kontrollergebnisse informiert. Die Verkäuferin erhielt aufgrund der festgestellten Ordnungswidrigkeit ein Verwarngeld, informierte Kreissprecherin Birgit Eurich. Weiterhin wurde das Geschehen im Laden ausgewertet. Die Verkäuferinnen bestätigten, dass sie im Vorfeld über das Einhalten des Jugendschutzgesetzes belehrt worden sind.

Das beinhaltet einige Altersbeschränkungen. Hochprozentiger Alkohol, wie Schnaps und ähnliches sowie Tabakwaren dürfen an Minderjährige gar nicht abgegeben werden. Andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt dürfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden. Das Verkaufspersonal ist dafür verantwortlich, dass die Grenzen eingehalten werden und muss im Zweifelsfall das Alter kontrollieren, indem es sich den Ausweis zeigen lässt.