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Agrarminister Aeikens im Gespräch mit westaltmärkischen Landwirten "Hier möchte man eine Kuh sein"

Das Agrarstruktursicherungsgesetz, Fragen des Tierschutzes und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Dauergrünland: Darüber sprach Sachsen-Anhalts Agrarminister Hermann Onko Aeikens gestern mit Vertretern des Kreisbauernverbandes.

Von Uta Elste 17.02.2015, 02:24

Pretzier l "Hier möchte man eine Kuh sein", so das Fazit von Hermann Onko Aeikens nach einer Besichtigung der Ställe und Anlagen der Agrarerzeugergemeinschaft (AEG) Pretzier. Im Vergleich zur früher üblichen Anbindehaltung habe sich gerade in der Milchviehhaltung viel getan, verglich Sachsen-Anhalts Agrarminister, der im gleichen Atemzug AEG-Geschäftsführer Frank Pieper bescheinigte, einen Top-Betrieb zu haben.

Allerdings seien es in jüngerer Vergangenheit weniger der Bereich des Milchviehhaltung als vielmehr Schweinemastbetriebe gewesen, die für Diskussionen um Haltung und Tierschutz sorgten. Vor dem Hintergrund der Schließung der Mastanlage des Schweinehalters Straathof in Glaudau (Volksstimme berichtete), betonte Aeikens: "Ich kann die Landräte nur ermuntern, konsequent auf die Einhaltung der Vorschriften zu achten." Jeder Tierhalter habe schließlich auch eine ethische Verantwortung.

Abstimmung noch in diesem Jahr

Die Frage der Obergrenze eines Tierbestandes ergebe sich aus dem jeweiligen Genehmigungsverfahren, in dem geprüft werden müsse, wie viele Tiere ein bestimmter Standort vertrage. Zudem seien große Betriebe schwer zu kontrollieren, so dass bei Auffälligkeiten staatliche Tierschutzbeauftragte eingesetzt werden müssten. Entsprechende Diskussionen zu diesem Thema würden derzeit geführt. Bestimmte Tierkonzentrationen seien der Bevölkerung schwer vermittelbar, diesem Problem müsse sich die Politik stellen.

Aeikens hofft außerdem, dass der Landtag noch in diesem Jahr über ein Agrarstruktursicherheitsgesetz abstimmt. Das Gesetz soll vor dem Hintergrund erlassen werden, dass landwirtschaftliche Flächen zunehmend von Nicht-Landwirten erworben werden, die sie dann anderweitig nutzen. Allerdings bestehe das Problem im Altmarkkreis nicht in dem Maße, fügte Raimund Punke, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes des Altmarkkreises, hinzu. Das Gesetz befinde sich derzeit in der Endabstimmung mit dem Präsidium des Landesbauernverbandes, ein erster Entwurf solle demnächst ins Kabinett eingebracht werden.

Ackerland soll Ackerland bleiben

Ein weiteres Thema im Gespräch zwischen Minister und Landwirten war das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Dauergrünland. Demzufolge gilt Ackerland, auf dem über mehrere Jahre hinweg das gleiche Futter angebaut wurde, als Grünland. Nach dem Urteil der Richter trifft dieser Status dann auch auf Flächen zu, die über mehrere Jahre hinweg brach lagen. Damit es dann wieder offiziell als Ackerland genutzt werden kann, sei ein aufwändiges Genehmigungsverfahren erforderlich, fügte Minister Aeikens hinzu.

Wichtig sei dieses Urteil im Zusammenhang mit Pachtverträgen, fügte Raimund Punkte hinzu. Wer Ackerland verpachte, wolle es nicht als Grünland zurück erhalten. Doch nunmehr bestehe nach diesem Urteil noch die Möglichkeit, entsprechend zu reagieren.