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Petitionsausschuss des Landtags will über Braunschweiger Straße erneut beraten Entscheidung vorerst vertagt

Von Arno Zähringer 18.03.2015, 02:27

Wegen "weiteren Beratungsbedarfs" hat der Petitionsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt die Petition der Bürgerinitiative Braunschweiger Straße zurückgestellt. Sie soll "zu gegebener Zeit" erneut beraten werden.

Salzwedel/Magdeburg l Post hat die Bürgerinitiative (BI) Braunschweiger Straße aus Magdeburg erhalten. Sie hatte in einer Petition eine "gerechte Behandlung durch Exekutive und Legislative der Stadt" gefordert. Ihr Ziel: Die "Braunschweiger" soll als Durchgangsverkehrs- beziehungsweise Landesstraße behandelt werden. Dadurch könnten Anwohnerbeiträge von 40 Prozent der Kosten für die Sanierung der Straße und deren Entwässerung verhindert werden.

Am 5. März befasste sich der Petitionsausschuss unter Vorsitz von Hans-Joachim Mewes mit dem Thema. Herausgekommen ist dabei ein sieben Seiten langer Brief (liegt der Volksstimme vor), der die Stellungnahme der Landesregierung enthält. Dem geplanten Ausbau der Braunschweiger Straße sei ein Verfahren zur Umstufung der ehemaligen Landesstraße 8 vorausgegangen. Mit Blick auf den Verlauf dieser ehemaligen Landesstraße handele es sich um "zwei voneinander getrennte Verfahren der Abstufung". Das erste umfasste den Abschnitt der Landesstraße 8 von der Brücken- bis zur Karl-Marx-Straße, das zweite den Bereich vom Knoten Bundesstraße B248/Landesstraße 8 (jetzt An der Warthe-Warthekreisel) bis zur Karl-Marx-Straße. "Für die Abstufung des Abschnitts Braunschweiger Straße bis Warthekreisel kam keine Vereinbarung zustande", schreibt die Landesregierung.

Ausgleichszahlung gilt nur für die Neutorstraße

Und: "Die Darlegungen des Petenten, wonach sie nur aufgrund der verspätet eingelegten Klage zur Zahlung von Ausbaubeiträgen herbeigezogen werden, geht fehl." Es gebe keine Anhaltspunkte, dass das Verwaltungsgericht Magdeburg bei fristgerechter Klageeinlegung die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes zur Abstufung für rechtswidrig erklärt hätte.

Auch der Vorwurf der BI, dass den Anliegern aufgrund einer "ungerechtfertigten Verfahrensweise" des Landesverwaltungsamtes und "wegen Versäumnissen der Hansestadt Salzwedel überdimensional hohe Straßenausbaubeiträge aufgebürdet werden, ist unbegründet und überdies lediglich spekulativer Natur". Zudem seien die Ausgleichszahlungen von rund 355.000 Euro ausschließlich für den Bereich Neutor- bis Jahnstraße bestimmt. Daher sei es unzulässig, diese Mittel für den Ausbau der Braunschweiger Straße zu verwenden.

Zurückgewiesen hat die Landesregierung in ihrer Stellungnahme auch den Hinweis auf die Verkehrszählung. Grundsätzlich komme es nicht auf den Umfang des Verkehrs an. Vielmehr sei die Bedeutung einer Straße auf ihre Funktion abzustellen. Und hier liege keines der Einstufungsmerkmale für eine Landesstraße mehr vor.