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Versuchte schwere Körperverletzung: Gericht geht von minderschwerem Fall aus / Täter handelt unter Alkoholeinfluss Mann zückt Messer auf dem Rathausturmplatz

Von Marco Heide 02.04.2015, 03:22

Salzwedel l Drei junge Männer sitzen im April vergangenen Jahres auf dem Rathausturmplatz. Ebenfalls vor Ort ist der 30-jährige Michael B. (Namen geändert). Der Mann, der aus Afrika stammt, hört Musik, tanzt und trinkt Bier. Plötzlich vermisst er sein Radio und beschuldigt die drei Männer, das Gerät entwendet zu haben und zückt ein Messer. Seine Forderungen werden von Beleidigungen wie "Nazi" begleitet. Deshalb stand Michael B. am Dienstag wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung vor Gericht.

Zunächst schwieg der Angeklagte und zwei Polizisten sagten aus, die den Beschuldigten an dem Abend in seiner Wohnung stellten. Dort fanden sie auch das zirka 30 Zentimeter lange Keramikmesser, dass der Angeklagte am Rathausturmplatz gezückt hatte. Bei der Befragung in seiner Wohnung habe Michael B. einen ruhigen Eindruck gemacht, schilderte einer der beiden Beamten vor Gericht. Allerdings bestritt er die Tat und sagte, dass er an dem Tag gegen 16 Uhr von der Arbeit nach Hause gekommen sei und seine vier Wände nicht mehr verlassen habe.

Diesen Angaben stand die Aussage eines der drei jungen Männer entgegen. Paul M. schilderte den Tathergang ähnlich, wie er in der Anklage beschrieben war. Er sprach auch von gezielten Messerstichen in die Richtung eines seiner Freunde, die auf dem Rathausturmplatz waren. "Wäre er nicht ausgewichen, hätten die Stich seinen Oberkörper getroffen", ist sich Paul M. sicher.

Nach M.s Aussage unterbrach Amtsgerichtsdirektor Dr. Klaus Hüttermann die Verhandlung. Während eines Rechtsgespräches stellte der Richter in Aussicht, dass der Angeklagte im Falle eines umfassenden Geständnisses mit einer Geldstrafe davon käme. Denn Hüttermann ging bei der Beweislage von einem minderschweren Fall der versuchten gefährlichen Körperverletzung aus, da Michael B. stark alkoholisiert war. Eine Atemalkoholkontrolle durch die Polizei ergab 1,91 Promille.

Der Afrikaner ließ daraufhin durch seine Verteidigerin erklären, dass er die Tat begangenen habe. "Er wollte niemanden direkt verletzen. Ihm wäre es aber egal gewesen, wenn er jemand verletzt hätte", erläuterte die Rechtsanwältin.

Strafrichter Klaus Hüttermann verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 20 Euro. Das Verfahren wegen Beleidung wurde eingestellt. "Ich habe die große Hoffnung, dass Sie nie wieder auf dem Platz sitzen. Es ist glimpflich für Sie ausgegangen und das wird sich nicht wiederholen lassen", machte der Richter dem 30-Jährigen deutlich, der bis gestern 13 Vorstrafen in seinem Register hatte - darunter auch Haftstrafen. Der letzte Gefängnisaufenthalt für Michael B. endete erst vor gut zwei Jahren im Februar 2013.