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Awo-Gemeinnützigkeit ungefährdet Steuerargument ist ein Vorwand

Von Fabian Laaß 21.05.2015, 03:14

Das Kündigungs-Argument der Arbeiterwohlfahrt, das Angebot der Essensversorgung im Mehrgenerationenhaus gefährde die Gemeinnützigkeit des Vereins, hat sich als Vorwand herausgestellt. Nach Informationen der Volksstimme hat diese Gefahr niemals bestanden.

Salzwedel l Welches Ziel verfolgt die Arbeiterwohlfahrt (Awo) mit der Kündigung der Trägerschafts-Verträge für das Salzwedeler Mehrgenerationenhaus (MGH)? Diese Frage stellt sich nach Recherchen der Volksstimme. Demnach ist die Gemeinnützigkeit des freien Trägers durch sein Essensangebot im MGH nicht gefährdet.

Die Awo hatte die Gefährdung der Gemeinnützigkeit neben fehlenden finanziellen Mitteln aber als eines der Hauptargumente für die fristlose Kündigung ihrer Trägerschaft ins Feld geführt. Die aktuelle Broschüre "Steuertipps für Vereine" des Finanzministeriums lässt diese Argumentation nun als Vorwand erscheinen. Dort heißt es: "Steuerbegünstigte Vereine werden mit ihren Überschüssen aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Gesellschaften, die keine Zweckbetriebe sind, [...] nur zur Körperschaft- und Gewerbesteuer herangezogen, wenn die leistungsbezogenen tatsächlichen Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus dem laufenden Geschäft dieser Betriebe insgesamt 35000 Euro im Kalenderjahr übersteigen."

Rechnet man mit durchschnittlich 25 ausgebenen Mittagessen pro Tag für 3,50 Euro kommt man auf tägliche Einnahmen von 87,50 Euro und damit jährliche Einnahmen von 21000 Euro. Davon gehen mindestens noch die Kosten für Energie und Zutaten ab. Der Reingewinn würde sich also in Bereichen weit unterhalb der 20000 Euro-Marke bewegen.

"Es liegt im Ermessen unseres Vereins als freier Träger, welche Risiken wir eingehen wollen. Wir sind von unserem Steuerberater auf dieses Risiko hingewiesen worden und haben uns so entschieden", erklärte Christoph Neumann, Vorsitzender des Awo-Kreisverbandes, gestern auf Nachfrage. Sicherlich gebe es auch andere Meinungen zu diesem Sachverhalt.

Das Salzwedeler Finanzamt signalisierte gegenüber der Volksstimme seine Bereitschaft, die Awo zu beraten. Die Türen würden jederzeit offen stehen, damit der Verein in puncto Verlust der Gemeinnützigkeit Rechtssicherheit erlangen könnte. Ob das von der Awo überhaupt gewollt ist, ließ Christoph Neumann gestern offen.