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Arendseer sticht Ex-Frau mit Holzstück in die Brust Trauriger Höhepunkt eines Rosenkriegs

Von Peter Hintze 16.02.2011, 04:28

Salzwedel. Wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall ist ein 61-Jähriger aus der Einheitsgemeinde Arendsee gestern vor dem Salzwedeler Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Hartz-IV-Empfänger soll 100 Tagessätze à 12 Euro berappen und die Verfahrenskosten tragen.

Amtsgerichtsdirektor Andreas Wüstenhagen sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Arendseer seine Ex-Frau am Abend des 24. Juni 2010 nach einer verbalen Auseinandersetzung auf dem gemeinsamen Grundstück mit einem Stück Holz an der linken Brust verletzt hat. Der Angeklagte bestritt die Tat vehement und bezichtigte seine ehemalige Lebenspartnerin (58) und deren Sohn (30), beide aus der Hansestadt Salzwedel, der Falschaussage. Mit dem Urteil blieb der Vorsitzende unter der Forderung des Vertreters der Staatsanwaltschaft, der für eine dreimonatige Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung, plädiert hatte. Die Verteidigung hatte sich für einen Freispruch ausgesprochen.

"Das Urteil kann überprüft werden", sagte Andreas Wüstenhagen. Berufung müsse innerhalb einer Woche eingelegt werden. Angeklagter und Verteidiger ließen gestern offen, ob sie Rechtsmittel einlegen werden.

Während der 61-Jährige die Tat bestritt, schilderte dessen Ex-Frau unter Tränen den vermeintlichen Tathergang. Sie habe ihren geschiedenen Mann, der vom Hartz-IV-Regelsatz lebt, am ersten Ferientag auf dem gemeinsamen Grundstück auf herumliegendes Holz angesprochen. Daraufhin sei sie zunächst beschimpft und dann mit einem Gegenstand gestochen worden. Ärzte attestierten der Frau ein Hämatom an der linken Brust. Von der Verletzung existieren Fotos.

"Sehr sachlich", so Wüstenhagen, und mit einer Skizze schilderte der Sohn, der das Geschehen aus unmittelbarer Nähe verfolgt hatte, die Szene. Zwischen dem 30-Jährigen und dessen Vater herrscht seit drei Jahren Funkstille.

Dem von der Verteidigung benannten Zeugen gelang es nicht, das vermeintliche Alibi des Angeklagten, er habe zur Tatzeit seine Mutter gepflegt, zu bestätigen. Er konnte anhand eines Tagebuchs belegen, an dem Tag mit dem Angeklagten Holz gemacht zu haben.