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Kreisvolkshochschule berät über Bildungsprämie / Das Prinzip: Neues lernen und Zuschüsse erhalten

Von Uta Elste 24.02.2011, 17:38

Salzwedel. Die berufliche Position mit einer Weiterbildung verbessern und die eigenen Kosten mit Zuschüssen reduzieren? Diese Möglichkeit eröffnet die Bildungsprämie, die mit Mitteln des Bundesforschungsministeriums, der Europäischen Sozialfonds und der Europäischen Union finanziert wird. Seit Ende 2009 ist die Kreisvolkshochschule (KVHS) des Altmarkkreises als Beratungsstelle für die Bildungsprämie anerkannt.

"Die Bildungsprämie ist ein Angebot für Erwerbstätige, deren Bereitschaft zur Weiterbildung mit einem Finanzierungszuschuss gefördert werden soll", erklärte Cornelia Blödow. Die Mitarbeiterin der Kreisvolkshochschule absolvierte eigens eine Schulung für die zum Erhalt der Bildungsprämie vorgeschriebene Beratung.

Das Kontingent für dieses Jahr sei übrigens noch nicht erschöpft, fügt KVHS-Leiter Dr. Herbert Teichert hinzu. Von 198 Prämiengutscheinen seien bislang 76 in Anspruch genommen worden.

Grundsätzlich gebe es zwei Varianten der Bildungsprämie - besagten Prämiengutschein und das Bildungssparen. Letzteres eröffne die Möglichkeit, private Sparanlagen für die Weiterbildung zu nutzen, ohne Nachteile vor Ablauf von etwaigen Sperrfristen. Wesentlich häufiger sei dagegen der Prämiengutschein, so Cornelia Blödow weiter. Der beinhalte pro Jahr eine einmalige Förderung von bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal können die Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 500 Euro unterstützt werden.

Neben Berufstätigen können diese auch Mütter und Väter in Elternzeit oder Berufsrückkehrer nutzen. Entscheidend sei ein Arbeitsvertrag und das zu versteuernde Jahreseinkommen. Das darf bei Einzelpersonen 25 600 Euro nicht überschreiten, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren nicht höher als 51 200 Euro sein. "Hier ist der Steuerbescheid wichtig", sagt Cornelia Blödow. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Nutzer deutsche Staatsbürger sind oder zumindest eine Arbeitsaufenthaltsgenehmigung haben.

Arbeitslose, Rentner und Vorruheständler sowie Schüler und Azubis können dagegen die Bildungsprämie nicht nutzen.

Ein weiteres Kriterium sei, dass damit keine Weiterbildungen innerhalb eines Betriebes finanziert werden dürfen. Dennoch sollte der Kurs arbeitsplatzbezogen sein und die individuelle Entwicklung an dieser Stelle unterstützen. "Ein klassisches Beispiel wäre der Meisterkurs für einen Gesellen", verweist Cornelia Blödow.

Für die vorgeschriebene Beratung sei die Kreisvolkshochschule in Salzwedel die einzige in der Region zugelassene Stelle. Die nächsten Beratungsstellen befinden sich in Stendal, Magdeburg beziehungsweise Wolfsburg. Cornelia Blödow betont ausdrücklich, dass die Beratung der Anwärter auf den Gutschein neutral erfolgen müsse, auch Angebote anderer Bildungsträger empfehlen. "Mitunter kommen die Interessenten bereits mit sehr konkreten Vorstellungen", weiß Cornelia Blödow.

Im Altmarkkreis Salzwedel sei die Nachfrage nach der Bildungsprämie bislang verhalten, so das Zwischenfazit nach einem Jahr Beratungstätigkeit. Sollte sich das über kurz oder lang ändern, könnten jedoch jederzeit weitere Prämiengutscheine beantragt werden.

Wichtig sei, dass das Beratungsgespräch vor der Anmeldung zum entsprechenden Kurs stattfinde. Cornelia Blödow ist unter der Telefonnummer (0 39 01) 3 05 97 19 zu erreichen.

www.vhs-salzwedel.de