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Waldbesitzer berieten mit Landwirtschaftsminister Hermann Onko Aeikens Kahlschlag, falls nötig, erhält nachträgliche Genehmigung

Von Uta Elste 18.03.2011, 05:29

Wenn innerhalb der Räumarbeiten in den Wäldern ein genehmigungspflichtiger Kahlschlag auf mehr als zwei Hektar Fläche erforderlich werden sollte, kann dieser unbürokratisch, nachträglich und gebührenfrei genehmigt werden. Darüber informierte Bettina Weber von der Unteren Forstbehörde des Altmarkkreises gestern während einer Beratung im Betreuungsforstamt Westliche Altmark

Klötze Tief Scarlett hat mit Schneefall und Eisregen in den Wäldern der westlichen Altmark zu Weihnachten große Verwüstungen hinterlassen. Kein guter Auftakt für das Jahr des Waldes, resümierte Hermann Onko Aeikens, als Landesminister für Landwirtschaft und Umwelt auch für die Forsten zuständig, gestern in Klötze. Landrat Michael Ziche hatte Aeikens zu einer Beratung mit Vertretern der Forstbetriebsgemeinschaften und der Forstwirtschaftlichen Vereinigung ins Betreuungsforstamt Westliche Altmark eingeladen. Der Beratung ging eine Vor-Ort-Besichtigung im Revier Kakerbeck westlich der Bundesstraße 71 voraus.

Es gehe nicht nur darum, in den Wäldern wieder aufzuräumen, machte Michael Ziche klar. Es müssse auch für vereinfachte Verfahren und Fördermöglichkeiten gesorgt werden. Das Problem: Die Fristen, innerhalb derer für 2011 Anträge gestellt werden können, sind inzwischen verstrichen. Außerdem habe er aus dem Landesverwaltungamt die Information erhalten, dass die entsprechenden Mittel inzwischen allesamt gebunden seien. Ziche regte daher an, Sondermöglichkeiten zu schaffen.

Umschichtungen prüfen

Der Gast aus Magdeburg lobte zunächst die Salzwedeler Verwaltungsspitze, dass sie sich der Aufgaben der Unteren Forstbehörde verantwortungsvoll gestellt habe. Auch das dringendste Erfordernis, die Wege zu beräumen, habe in der Region gut geklappt. Aeikens wies auf das Landeszentrum Wald hin, das bei derartigen Kalamitätsfällen immer verstärkt in Anspruch genommen werde. Der Minister gab den Waldbesitzern den Rat, dieses Zentrum auch zu nutzen, wenn es um den Verkauf des Holzes gehe. Denn hier stelle sich die Situation differenzierter dar. Ein begrenzter Teil des durch die Witterungsunbilden angefallenen Holzes sei nur noch als Brennholz nutzbar. Dank entsprechender Technik könne ein erheblicher Teil des Holzes an die Industrie verkauft werden. Angesichts der Dimension der Schäden werde die Aufarbeitung vermutlich bis nächstes Jahr dauern, schätzte Aeikens ein. Nunmehr gehe es jedoch auch um den weiteren Aufbau der Bestände. Hier müsse gegebenenfalls geprüft werden, ob durch Umschichten Akzente für die Förderung gesetzt werden könnten. Aeikens erinnerte an den vom Waldbesitzerverband geforderten Kalamitätsfonds und an die von Klimaforschern prognostizierte Häufung von extremen Witterungen. Für den Aufbau eines derartigen Fonds müssten gegebenenfalls Fördertöpfe genutzt werden, erwog der Minister.

In Sachen Wald müsse es regionale Entscheidungsbefugnisse geben, forderte Aeikens mit Blick auf die Agrarministerkonferenz in Jena in der übernächsten Woche.

Bettina Weber erinnerte die Waldbesitzer, das Kahlschläge auf einer Fläche von mehr als zwei Hektar genehmigungspflichtig seien. Da dabei nicht nur die Fläche des Antragsstellers, sondern auch die des Nachbarn einbezogen werde, seien zwei Hektar schnell erreicht. Im Vorfeld der gestrigen Beratung seien die Waldbesitzer und Forstbetriebsgemeinschaften angeschrieben und über das geplante Verfahren informiert worden.

Gebührenfrei, weil höhere Gewalt

"Es ist schwierig, den Gesamtschaden einzuschätzen", gab Bettina Weber zu bedenken. Wenn sich jedoch am Ende herausstellen sollte, dass die Grenze von zwei Hektar überschritten sei, genüge eine kurze Information an die Untere Forstbehörde. Nach der Eingangsbestätigung erfolge dann die nachträgliche Genehmigung, sicherte Bettina Weber zu. "Weil es sich hier um höhere Gewalt handelt, ist es für den Antragsteller kostenfrei."

Dietmar Specht vom Landeszentrum Wald forderte dementsprechende landesweite Regeln ohne Befristung. Schließ- lich hätten sich auch Waldbesitzer landkreisübergreifend zu Forstbetriebsgemeinschaften zusammengeschlossen.