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Nach Tragödie auf der Stadtmagistrale, 20-jähriger Salzwedeler vor Gericht Todesfahrer kommt mit Bewährungsstrafe davon

Von Peter Hintze 31.05.2011, 04:33

Ein 20-Jähriger aus Salzwedel ist gestern wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer achtmonatigen Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden.

Salzwedel. Das Jugendschöffengericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann am Abend des 9. Septembers 2010 auf der Thälmannstraße mit seinem Renault wegen "Raserei aus Imponiergehabe" einen folgenschweren Unfall verursacht hat. Die 17-jährige Beifahrerin und damalige Freundin des Unfallverursachers starb an den Folgen der Karambolage mit der Lärmschutzwand und dem Stahlpfeiler eines Vorwegweisers. Eine 18-Jährige, die auf dem Rücksitz gesessen hatte, überlebte schwer verletzt. Sie trat gestern zusammen mit der Mutter der Verstorbenen als Nebenklägerin auf. Ferner ist der Führerschein des Hansestädters, der 1500 Euro in Raten an eine Opferschutzeinrichtung zahlen und die Kosten des Verfahrens und der Nebenklage tragen soll, eingezogen worden. Frühestens in zwei Jahren soll erneut geprüft werden, ob der Todesfahrer zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist.

In sich zusammengesunken und mit verweintem Gesicht saß die Mutter der bei dem Unfall getöteten 17-Jährigen gestern als Nebenklägerin im Amtsgerichts. Ihr gegenüber: der heute 20-jährige Fahrer und damalige Freund ihrer Tochter. Etwas zurückgezogen und am Fenster die beste Freundin des getöteten Mädchens: Sie hatte auf der Rückbank jenes Renault gesessen, der am späten Abend des 9. Septembers 2010 aus Richtung Magdeburger Straße kommend nach einer leichten Rechtskurve vor dem Schillerstraßenkreisel mehrfach gegen die Lärmschutzwand und später mit der Beifahrerseite gegen den Pfeiler eines Vorwegweisers gekracht war. Die junge Frau überlebte schwer verletzt. Die 17-Jährige starb zwei Stunden nach dem Unfall im Klinikum Uelzen (wir berichteten).

"Fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung" - so lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Laut Gutachten bei einer Geschwindigkeit von 110 bis 120 Kilometern pro Stunde - erlaubt sind 60 - hatte der Führerscheinneuling nach einem Überholvorgang die Kontrolle über den Wagen verloren. Der Megane habe sich im Uhrzeigersinn um die eigene Achse gedreht, sei mit etwa 80 bis 90 Stundenkilometern gegen die Lärmschutzwand und dann gegen den Masten geprallt, so die Vertreterin der Anklage. Gemeinsam mit den Mädchen habe er einen Kollegen zur Arbeit nach Mechau gefahren, berichtete der Todesfahrer. "An der Ampel hat es ausgeschaltet", gab der 20-Jährige zu Protokoll. "Ich wollte überholen. Einen Tag später bin ich im Krankenhaus aufgewacht." An weitere Details könne er sich nicht mehr erinnern. Auch habe er bis heute weder kondoliert noch sich entschuldigt. Seine überlebende Mitfahrerin, derzeit in teilstationärer Behandlung, habe ihm davon abgeraten.

Die heute 19-Jährige berichtete, dass der Renault und ein mit zwei Frauen besetzter VW gemeinsam an der Ampel (SB-Tankstelle) standen. Der Angeklagte habe überholt. Auf Höhe der Aral-Tankstelle habe die junge Frau den Fahrer noch zum Bremsen auffordern wollen... "Dann weiß ich nichts mehr", schilderte sie den Tränen nah. Radiusfraktur, Schädeltrauma, Schnittwunden: Die sichtbaren Wunden sind verheilt, nicht so die an der Seele. Die 19-Jährige, die ihre Ausbildung zur Ergotherapeutin unterbrechen musste, wird eine Langzeittherapie zur Traumabewältigung machen müssen. Der Angeklagte habe sich bei ihr entschuldigt, jetzt gehe man sich aus dem Weg.

Wie aus dem Nichts sei der Renault an ihnen vorbeigeschossen, berichtete die Beifahrerin des Golf. Das sei kurz vor der Kurve gewesen. "Dann kam ein Lkw, und dann war\'s vorbei", so die 21-Jährige aus einem Salzwedeler Ortsteil. Sie schätzte, dass der Wagen mehr als 100 Stundenkilometer drauf hatte.

"Die Kollision wäre vermeidbar gewesen, wenn der Fahrer die zulässige Geschwindigkeit eingehalten hätte." Dies zitierte die Vorsitzende aus dem Gutachten. Der Vertreter des Jugendamtes sah eine Reifeverzögerung und empfahl das Jugendstrafrecht.

"Dieser Fall ist mit anderen nicht zu vergleichen", sagte die Richterin. "Sie sind gerast wie ein Wahnsinniger und allein verantwortlich für den Unfall." Nichts werde irgendetwas wieder geraderücken oder gutmachen können. Ein Auto sei eine Waffe, die man dem Angeklagten nicht in die Hand geben könne. Zur ausgebliebenen Entschuldigung wolle sich das Gericht nicht weiter äußern.