• 20. Mai 2013


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Gestern Prozessauftakt in Stendal / Morgen Fortsetzungstermin


Vorwurf: Sieben Anschläge auf Eigentum von Deba-Managern

18.07.2012 04:23 Uhr |


Von Wolfgang Biermann


Stendal/Salzwedel l Ungewohnt scharfe Sicherheitsvorkehrungen gestern im Landgericht Stendal. Prozessbeteiligte wie Zuschauer, die zum Prozess-auftakt um auftragsmäßige schwere Brandstiftung und Einbruchdiebstahl wollten, mussten ihre Taschen entleeren und sich der Visitation durch Justizwachtmeister unterziehen.

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Angeklagt sind zwei Westaltmärker. Die Tatvorwürfe klingen ungeheuerlich und erinnern an mafiöse Verstrickungen. Und dennoch sollen der 39-jährige Thüritzer als Haupttäter und der 53-Jährige aus der Gemeinde Apenburg-Winterfeld als Gehilfe laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Stendal in derartige "Auftragsstraftaten" verwickelt sein und Brände im Salzwedeler Ortsteil Bombeck und andernorts gelegt haben. Im Auftrag von gesondert verfolgten Hintermännern und mit mindestens einem gesondert verfolgten Mittäter sollen sie gegen Bezahlung Anschläge auf Deba-Firmenchefs begangen haben beziehungsweise Handlangerdienste dazu geleistet haben.

Ex-Miteigentümer sollen Aufträge erteilt haben

Insgesamt legt die Anklageschrift dem als Haupttäter geltenden 39-Jährigen sieben Straftaten zur Last, wobei der 53-Jährige bei den Taten drei bis sieben Beihilfe geleistet haben soll. So sollen nach der "streitig verlaufenen Insolvenz" der Deba zwei ehemalige Miteigentümer der Firma aus Rache die Aufträge für die Anschläge erteilt haben. Am 21. Juli 2011 soll demnach der 39-Jährige einen Brandsatz in Bombeck auf das Haus eines Deba-Chefs geworfen haben. Der Brandsatz richtete keinen Schaden an. Die Anklage wirft dem 39-Jährigen vor, am 23. August zwei weitere Brandsätze auf das selbe Grundstück geworfen zu haben, wobei es zu geringfügigen Schäden gekommen sei.

Ziel der nächsten Attacke soll das Haus des zweiten Deba-Chefs im niedersächsischen Räber gewesen sein. Beim Einbruchsversuch soll der Angeklagte laut Anklage entdeckt worden und geflüchtet sein. Ein weiterer, gesondert verfolgter Mann ist dabei der Mittäterschaft beschuldigt. Er ist laut Staatsanwaltschaft namentlich bekannt, aber "zurzeit unbekannten Aufenthalts", also flüchtig.

Bei Tat Nummer vier soll der 39-Jährige am 1. November zusammen mit einem unbekannten Mittäter per Grillanzünder in Fockbek das Auto eines der Deba-Chefs, einen VW-Passat, angesteckt haben. Das Auto brannte völlig aus. Am 2. November flogen wieder zwei Brandsätze auf das Grundstück in Räber, ebenso am 19. Dezember. In beiden Fällen soll laut Tatvorwurf der 39-Jährige der Werfer gewesen sein. Zusammen mit einem Unbekannten schreibt ihm die Staatsanwaltschaft auch den letzten Brandsatz, ebenfalls am 19. Dezember, in Bombeck zu.

Dem in Klötze gebürtigen 53-Jährigen wirft die Anklage keine direkte Beteiligung an den Straftaten vor. Vielmehr soll er dem vermeintlichen Haupttäter Geld und andere Wertgegenstände von den Auftraggebern überlassen haben. Die Lebensgefährtin des in Calbe/Saale geborenen Angeklagten soll so in den Genuss eines geschenkten Autos der japanischen Marke Daihatsu gekommen sein. Der 39-Jährige selbst hat laut Anklage eine "wertvolle Uhr" und "mindestens 5000 Euro" für den Kauf eines Pkw Audi erhalten. "Das Auto ist beschlagnahmt", erklärte die Staatsanwaltschaft auf Volksstimme-Nachfrage.

Angeklagte schweigen vor Gericht

Der 39-jährige, untersetzt-stämmige Angeklagte in Rockerkluft, der seit Ende Januar in Magdeburg in Untersuchungshaft sitzt und der seriös gekleidete 53-Jährige, der auf freiem Fuß ist, folgen regungslos der Verlesung der Anklage. Vertreten wird der 39-Jährige vom Stendaler Anwalt Marco Slotta. Den Mitangeklagten vertritt Rechtsanwältin Antje Wesenberg aus Zerbst (Landkreis Anhalt-Bitterfeld). Als die Vorsitzende der 1. Großen Strafkammer, Richterin Simone Henze-von Staden, fragt, ob die Angeklagten "Angaben zur Sache machen oder von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen wollen", antworten beide Verteidiger übereinstimmend: "Keine Aussage." Ob sein Mandant später Angaben zu den persönlichen Verhältnissen machen wolle, ließ Anwalt Slotta offen: "Gegebenenfalls."

Danach kündigte das Gericht an, den Prozess am Donnerstag fortzusetzen. Wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sagte, steht auf schwere Brandstiftung Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Als Höchststrafe sieht das Gesetz zehn Jahre Haft vor. Die Strafe für den Gehilfen orientiert sich an der Strafe für den eigentlichen Täter.



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Copyright © Volksstimme 2013
Dokument erstellt am 2012-07-18 04:23:44
Letzte Änderung am 2012-07-18 04:23:44

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ÖDP, Piratenpartei, Freie Wähler und andere können jetzt Geschichte schreiben, wenn diese allgemein die 5%- Hürde angehen. Während diese für das EU Parlament abgeschafft gehört, weil es bei den vielen Parteien dort nicht entscheident ist, ob da noch 5 deutsche Parteien hinzu kommen, muss die Hürde beim Bundestag und bei Landtagen reformiert werden. Denn laut dem letzten BVG- Urteil ist die Hürde ein erheblicher Eingriff in die Stimmengleichheit der Wahl, der nur bis zu 5% gerechtfertigt ist, um ein anderes hohes Gut zu schützen, die Fähigkeit zur Regierungsbildung und Entscheidungsfindung. Aber letzteres wäre auch dann gegeben, wenn unterhalb der 5% alle Personen beratend in den Bundestag und die Landtage einziehen mit allen Rechten eines Abgeordneten, außer dem Stimmrecht bei einfachen Gesetzen. Und deshalb müsste diese Reform einklagbar sein! Damit können die Abgeordneten von Parteien, die die 5% nicht schaffen Reden halten, Fragen stellen, in Ausschüssen mitarbeiten, das einbringen von Anträgen anregen und mit unterstützen. Das Hauptgegenargument ist, dass ohne Stimmrecht für einfache Gesetze (bei Verfassungsfragen sollten alle Stimmrecht haben, damit die 2/3- Mehrheit nicht verfälscht wird) ja schlechter gestellt wären, als dienormalen Abgeordneten. Aber wen diese eigentlich gewählten Politiker ganz ausgeschlossen sind, sind die noch schlechter gestellt. Und solange eine Koalition zusammenhält, hat eine Opposition, die dauernd überstimmt wird, auch nichts von ihrem Stimmrecht. Und die Reden der ÖDP, Tierschutzpartei, Familienpartei, Piratenpartei, Freien Wähler, der AfD und zum Teil der Linken, der FDP und der Grünen würden viele Debatten bereichern.

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Nun ist die Bibel aber ein geschichtlich ungenaues Buch. Das im neuen Testament, wenn es denn stimmt, Pädophile als Synonym für Homosexuelle verwendet wird, wird wohl eher an den Vorurteilen der Christen gelegen haben. Den Untergang des griechischen- und römischen Reiches an der Etablierung von Homosexualität festzumachen, ist jedoch mehr als lächerlich.

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