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Wahl in Schönebeck: keine Benachrichtigung verschickt Den Ausweis nicht vergessen

Am Sonntag wählen die Schönebecker ihren neuen Oberbürgermeister. Dabei
müssen sich die Wahlberechtigten lediglich mit ihrem Ausweis erklären.
Eine Wahlbenachrichtigung wird nicht verschickt.

Von Kathleen Radunsky-Neumann 07.01.2014, 02:11

Schönebeck. Wissen Sie, dass Sie am Sonntag, 12. Januar, die Möglichkeit haben, Ihren künftigen Oberbürgermeister zu bestimmen? In jedem Fall sollten Sie dieses Datum auf dem Schirm haben. Denn die Stadt wird keine Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl herausschicken. Das heißt, Sie erhalten keine schriftliche Einladung zur Wahl.

"Mit den Anzeigen, die die Stadt geschaltet hat, haben wir unserer gesetzlichen Pflicht Genüge getan", erklärt Stadtsprecher Hans-Peter Wannewitz auf Volksstimme-Nachfrage, warum die Schönebecker bei dieser Wahl nicht auf die Wahlbenachrichtigung im Briefkasten warten brauchen.

"Die Wähler müssen sich über ihre Person ausweisen", sagt Wannewitz. Aus diesem Grunde wird empfohlen, den Personalausweis oder Reisepass, und Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Dieser Umstand missfällt beispielsweise Wolfgang du Moulin. "Wie tief soll denn die Wahlbeteiligung dieses Mal sinken", fragt der Schönebecker empört darüber, dass die Bürger keine Wahlbenachrichtigung erhalten und sich durch ihren Personalausweis ausweisen sollen. "Diejenigen, die den Ausweis vergessen, gehen gewiss kein zweites Mal zum Wahllokal", befürchtet du Moulin.

Wahlscheine können noch im Bürgerbüro beantragt werden

Für die Stadtverwaltung ist das kein Argument. Vielmehr gibt es die Information, dass allen Wahlberechtigten, die "bereits zur Hauptwahl des Oberbürgermeisters einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 12. Januar 2014 beantragt haben, der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch zugeschickt wurde".

Und was ist mit denen, die die Unterlagen nicht schon im Vorfeld beantragt haben? "Die Wahlberechtigten, die auf der Wahlbenachrichtigungskarte zur Oberbürgermeisterwahl am 15. Dezember 2013 keinen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt haben, müssen einen neuen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines für die Stichwahl stellen", erklärt Hans-Peter Wannewitz, der sich dabei auf Paragraph 18 Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen Anhalt bezieht. Demnach müssen die Personen, welche erst für die Stichwahl wahlberechtigt werden, einen Wahlscheinantrag stellen.

Formulare für die Erteilung eines Wahlscheines für die Oberbürgermeisterstichwahl am 12. Januar 2014 sind im Bürgerbüro der Stadt, Friedrichstraße 117, erhältlich beziehungsweise können im Internet unter www.schoenebeck-elbe.de auf der Startseite unter Oberbürgermeisterwahl heruntergeladen werden.

Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadt sind wie folgt: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Mittwoch von 8 bis 13 Uhr, Freitag von 8 bis 15 Uhr und am Sonnabend von 9 bis 12 Uhr.

Bei der Stichwahl am kommenden Sonntag haben die Bürger der Stadt Schönebeck zwei Kandidaten zur Auswahl. Bert Knoblauch (CDU) und Holger Goldschmidt (Einzelkandidat) haben sich bei der Wahl am 15. Dezember gegen die anderen vier Kandidaten durchgesetzt. Im Volksstimme-Interview (erschienen am Sonnabend) haben sich beide bereits zu einigen Fragen geäußert. Der zweite Teil des Interviews wird in noch in dieser Woche veröffentlicht.