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Anderes Handhaben bei Großwerbung Die Fristen für Wahlplakate

14.01.2014, 01:26

Schönebeck (hh) l Die Oberbürgermeister-Wahl in Schönebeck ist Geschichte. Die Wahlwerbung hingegen ist an vielen Stellen im Stadtgebiet noch präsent. "Für das Abnehmen der Plakate haben die Antragsteller - diejenigen, die die Plakate hängen - zwei Wochen nach der Wahl Zeit", informiert Stadtsprecher Hans-Peter Wannewitz. Erfolge dies nicht, werde der Antragsteller nach Kontrollen durch die Stadt erneut auf das Abhängen hingewiesen. Passiert dann immer noch nichts, setze der ordnungsrechtliche Vorgang ein, sprich Mahnung, Bußgeld ... "Die Plakate von Herrn Knoblauch und Herrn Goldschmidt dürfen also bis zum 26. Januar hängen", erklärte Wannewitz Bezug nehmend auf die Stichwahl am Sonntag.

Leser Siegmar Schubert fragt an, ob es denn auch für die Großplakate Fristen gebe. Denn beispielsweise blicke ihn immer noch Frank Schiwek (SPD) von solchen an. Die Volksstimme sprach darüber mit Petra Grimm-Benne, Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Schönebeck. "Wir hatten die Fläche auf den Großplakaten bis zum ersten Wahltermin am 15. Dezember gekauft", erklärt sie und fügt hinzu: "Laut dem zuständigen Unternehmen bleiben die Plakate allerdings so lange hängen, bis sie einen Nachmieter für diese Fläche haben. Wir könnten es überkleben lassen, das wären aber für uns zusätzliche Kosten."