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Es geht um 38 Millionen Euro Streit zwischen Ameos und Salzlandkreis

Von Olaf Koch 22.02.2014, 02:45

Schönebeck/Staßfurt l Der Verkauf der Salzlandkliniken im Jahr 2012 an den in der Schweiz ansässigen Krankenhausdienstleister geht in die nächste Runde. Jetzt streiten sich Ameos und Kreis um den Jahresabschluss des Jahres 2011. Krankenhausbetreiber und Verwaltung legen unterschiedliche Rechnungen vor: Die Differenz beträgt knapp 38 Millionen Euro. Der Vorgang liest sich wie ein Wirtschaftskrimi.

"Vor dem Richter und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand." Diese altbekannte Weisheit muss wohl in Zukunft noch um eine Institution erweitert werden. Denn wer mit einem Wirtschaftsprüfer zu tun hat, muss ebenfalls damit rechnen, einem überraschenden Resultat ausgeliefert zu sein, nie zu wissen, was passieren wird, und sich kaum gegen etwas wehren zu können. Fünf mal fünf muss nicht immer 25 sein, sondern kann unter Umständen im Ergebnis 51 oder gar nur 13 bringen. Es ist die Frage nach dem Rechenweg und den Faktoren, die in die Berechnung einfließen.

So etwa stellt sich derzeit der jüngste Streit zwischen Ameos und dem Salzlandkreis dar. Es geht nach wie vor um den Verkauf der Salzlandkliniken im April 2012 und der späteren Jahresrechnung aus 2011. Während die Schweizer vom Unternehmen "PwC" (Pricewaterhouse Coopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in einem 58-seitigen Prüfbericht ein Jahresdefizit in Höhe von sage und schreibe 51,5 Millionen Euro reklamieren, zweifelt der Salzlandkreis den Jahresabschluss an. Zahlreiche Positionen seien falsch. Am Ende rechnet der Landkreis ein Defizit von 13,6 Millionen Euro vor, was einer Differenz von genau 37,8 Millionen Euro entspricht.

Für beide - Ameos auf der einen und dem Salzlandkreis auf der anderen Seite - ist der Jahresabschluss aus dem Jahr 2011 von Bedeutung. Denn am Ende wird das Minus aus besagtem Jahr von der Kaufsumme von 48 Millionen Euro abgezogen. Und so steht unter dem Strich nicht nur eine Zahl, sondern auch die Frage: Muss der Salzlandkreis einen Millionenbetrag in die Schweiz zurück überweisen oder bekommt die Verwaltung in Bernburg noch einen Millionenscheck aus Zürich? So geht es letztendlich um zwei Zahlen: Darf Ameos vom Salzlandkreis von der Kaufsumme rund 12,8 Millionen Euro zurückverlangen oder stehen dem Kreis selbst noch 4,9 Millionen Euro zu?

So holprig wie der gesamte Verkaufsprozess vor Jahren begann, so setzt sich der Abschluss nun fort. Beide Seiten finden trotz regen Schriftwechsels keinen gemeinsamen Nenner - geschweige denn die Kraft, sich an einen Tisch zu setzen, um das Problem zu klären.

Die Materie ist kompliziert und verworren und benötigt eigentlich einen Fachabschluss in Wirtschaftsrecht. Selbst die Darstellung der Argumentation beider Seiten ist nicht einfach. Einzig unstrittig ist der Kaufpreis von 48 Millionen Euro mit der ersten Rate über 26 Millionen Euro und der zweiten Rate über 22 Millionen Euro. Während die erste Rate bereits unmittelbar nach dem Verkauf an Ameos aus der Schweiz nach Bernburg überwiesen wurde, sollte - das ist vertraglich geregelt - die zweite Rate als finanzielles Polster zur Verrechnung von Defiziten zur Verfügung stehen: Die zweite Rate wird mit dem Jahresdefizit 2011 verrechnet. Dieses Defizit wäre auch Grundlage für die Minderung der ersten Rate - nämlich dann, wenn sich der Verkauf nach dem 31. Januar 2012 hinauszögert. Dann kann Ameos für jeden Monat ein Zwölftel des Jahresdefizites von der ersten Kaufrate abziehen.

Ameos und Landkreis rechnen den Jahresabschluss unterschiedlich

Bis zu diesen Punkten sind sich Ameos und Landkreis einig. Doch bei der weiteren Verfahrensweise werden die Berechnungen der Partner zweigleisig. Warum? Weil beide als Grundlage einen unterschiedlichen finanziellen Betrag aus dem Jahresabschluss 2011 zugrunde legen.

Mit Datum vom 24. Mai 2013 hat Ameos die Jahresrechnung 2011 der einzelnen Kliniken dem Landkreis vorgelegt. Demnach entstand im Rechnungsjahr 2011 im Klinikum Aschersleben-Staßfurt ein Minus von mehr als 22 Millionen Euro, im Klinikum Bernburg von 16,4 Millionen Euro und im Klinikum Schönebeck ein Defizit von gut 13 Millionen Euro - macht zusammen 51,5 Millionen Euro.

Das übertragen bedeutet nun, dass aus den 22 Millionen Euro der zweiten Kaufrate unter dem Strich eine Null steht. Aus der ersten Kaufrate kann Ameos demnach zusätzlich 12,8 Millionen Euro vom Landkreis zurückverlangen - weil sich der Kauf um drei Monate verzögert hat.

Der Salzlandkreis stellt über eine beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine ganz andere Rechnung auf und erklärt in einer nichtöffentlichen Vorlage, dass die von Ameos vorgelegte Berechnung des endgültigen Kaufpreis und der Jahresabschluss fehlerhaft seien. Der Landkreis hat daraufhin Einwendungen gegen zahlreiche Positionen von Ameos geltend gemacht. Ohne ins Detail zu gehen, betrifft das unter anderem Abschreibungen, die Zuführung von Ausgleichsposten, die Bildung von Rückstellungen, Zinsen für Liquiditätsdarlehen, die Rückstellung für zusätzliche Urlaubsansprüche, die Rückstellung von Fördermittelzahlungen, die außerplanmäßige Abschreibung von Anlagevermögen, die Rückstellung von Budget-Risiken und andere Forderungen.

Würde die vorherigen Positionen anders geprüft und bewertet werden, summiere sich das Minus im Jahresabschluss nach Ansicht des Landkreises "lediglich" auf einen Fehlbetrag von 13,6 Millionen Euro. Daraus ergibt sich demzufolge eine schwarze Zahl für die zweite Rate: nämlich 8,3 Millionen Euro. Leicht nach unten korrigiert werden muss in der Landkreisrechnung die Endrechnung für die erste Rate, die sich danach auf 22,6 Millionen beläuft. Schlussendlich ergibt sich aus der Landkreis-Mathematik das Resultat, dass Ameos dem Kreis noch 4,9 Millionen Euro überweisen müsste (siehe Grafik oben).

Die unterschiedliche Berechnung des Jahresdefizites sorgt also am Ende für zwei unterschiedliche Ergebnisse. Damit beginnt dann im Sommer des vergangenen Jahres das nächste Kapitel im Streit zwischen Zürich und Bernburg. Ausführlich wird den Kreistagsmitgliedern in nichtöffentlicher Sitzung der weitere Ablauf geschildert, der ein wenig an das Schwarze-Peter-Spiel erinnert und eines deutlich zeigt: Ameos und Salzlandkreis sind ausschließlich geschäftliche Partner, eine Liebesheirat zwischen den Eidgenossen und den Salzländern wird es wohl nicht geben.

So entwickelt sich ein fröhlicher Schriftverkehr, der wie ein sportliches Ping-Pong-Spiel aussieht und Außenstehende fragen lässt: Warum nur so umständlich?

Schreiben über Schreiben, aber keine Lösung

- Mit Schreiben vom 3. Juli 2013 teilt Ameos mit, dass die Einwendungen des Kreises gegen die Kaufpreisberechnung nicht nachvollziehbar seien. Wenngleich sich die Schweizer in der Positionen "Liquiditätsdarlehnen" kompromissbereit zeigen, stehen alle anderen Probleme aus Sicht des Kreises nicht zu Diskussion. Ameos schlägt dem Landkreis vor, den endgültigen Gesamtkaufpreis (und damit automatisch alle strittigen Posten) vom vertraglich vereinbarten Schiedsgutachten klären zu lassen. Ameos bittet den Kreis, fünf Vorschläge für die Person des Schiedsgutachters zu benennen.

- Mit Schreiben vom 16. Juli schlägt der Salzlandkreis nicht fünf, sondern zwei Wirtschaftsprüfer vor.

- Mit Schreiben vom 2. August teilt Ameos wiederum mit, dass sie mit den beiden vom Kreis vorgeschlagenen Schiedsgutachtern nicht einverstanden sind. Die Schweizer begründen dies unter anderem damit, dass die Unternehmen keine "umfangreiche Erfahrung im Bereich der Prüfung von Krankenhäusern" hätten. Zudem sollte aus Sicht von Ameos der zu bestellende Wirtschaftsprüfer wegen der rechtlichen Einbeziehung neben der Qualifikation als Wirtschaftsprüfer auch die Qualifikation als Rechtsanwalt verfügen. Nach Auffassung von Ameos würden die vom Kreis vorgelegten Prüfer diesen Anforderungen nicht entsprechen.

- Mit Schreiben vom 16. August stellt das Landratsamt schon leicht genervt fest, dass Ameos zwar die Vorschläge des Kreises ablehne, selbst aber keinen Vorschlag für einen qualifizierten Schiedsgutachter unterbreitet habe. Erstmals zweifelt der Landkreis an einer einvernehmlichen Lösung. Das liest sich in der Vorlage für die Kreismitglieder so: "Es wurde festgestellt, dass der Versuch einer gütlichen Einigung über die relevanten Positionen und die Einigung auf einen Schiedsgutachter gescheitert sind." Dann wird der Ton langsam bestimmter und rauer. Das Landratsamt wiederholt schon im August vorsorglich seinen Hinweis, dass eine Auftragserteilung an den Schiedsgutachter mit dem Salzlandkreis abzustimmen ist und gemeinsam zu erfolgen hat.

- Mit Schreiben vom 26. August teilt Ameos einen Alleingang mit: Die Schweizer hätten das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) angerufen. Das IDW habe einen Gutachter der Solidaris Revisions-GmbH benannt.

- Mit Schreiben vom 4. September informiert der Kreis, dass die "Anrufung des Institutes der Wirtschaftsprüfer in Deutschland durch Ameos eigenmächtig erfolgt sei und auch im Übrigen nicht im Einklang mit den kaufvertraglichen Regelungen stehe". Der Grund: Die eigenmächtige Benennung des Schiedsgutachters sei nach Meinung des Landkreises nicht rechtswirksam erfolgt. Der Kaufvertrag sieht nämlich vor, dass "auf Antrag der Parteien" - also einvernehmlich - der Schiedsgutachter bestimmt werden soll. Ameos wird daraufhin aufgefordert, nicht nur das Schreiben an das IDW, sondern auch sämtliche Unterlagen unverzüglich dem Landkreis zuzusenden.

- Mit Schreiben vom 24. September weist Ameos die Anschuldigungen des Salzlandkreises zurück, legt aber dennoch das Schreiben an das IDW vor. Diese nachträgliche Übersendung heile aber nicht den Vertragsverstoß von Ameos, eigenmächtig gehandelt zu haben.

Soweit der Sachverhalt. Allein aus dem Schriftverkehr wird deutlich, dass das Tischtuch beider Partner zerschnitten ist. Es gibt Krach, Vorwürfe und Streit.

Landkreis schätzt seine Chance als "offen bis verhalten" ein

In einer Risikoeinschätzung versuchen die Rechtsexperten der Landkreisverwaltung nun, den Kreistagsmitgliedern eine Linie zur Lösung aufzuzeigen. Im Wesentlichen geht es um einzelne Positionen, die der Landkreis in der Jahresrechnung, die Ameos vorgelegt hat, angreifen will. Ob aber die Chancen gut stehen, um Erfolg zu haben, bleibt ungewiss. Allein die nach Meinung des Landkreises fehlerhafte Einberechnung der Rückstellung wegen der Beendigung der Mitgliedschaft im Kommunalen Schadensausgleich (KSA - eine Art Versicherung für Kommunen, nicht für Privatunternehmen) analysieren die Rechtsmitarbeiter in Bernburg als angreifbar. So schreibt der Kreis: "Nicht nur aus dem Geist des Vertrages, sondern auch aus diversen öffentlichen Äußerungen seitens Ameos ergibt sich, dass sich das Ausscheiden aus dem KSA nicht zu Lasten des Verkäufers auswirken darf." Strittig sind aus Sicht des Landkreises auch die beiden Posten Abschreibung und Rückstellungen.

So klammert sich der Salzlandkreis an die drei Positionen KSA, Abschreibung Ausgleichsposten und Rückstellung für Pensionsverpflichtungen. Doch die Rechtsabteilung in Bernburg offeriert den Kreistagsmitgliedern im gleichen Atemzug ehrliche Worte: "Man muss davon ausgehen, dass mit BDO und PwC zwei renommierte Wirtschaftsunternehmen die Positionen von Ameos bestätigen. Da wird dargelegt, dass der Salzlandkreis nur dann eine Nettozahlung erwarten kann, wenn er bei allen wesentlichen drei Bilanzpositionen obsiegt, müssen die Erfolgsaussichten insgesamt als offen bis verhalten eingeschätzt werden."

"Offen bis verhalten" - das bedeutet auf Stammtischdeutsch nichts anders als "ganz schön gering". Aus diesem Grund legt der Landkreis in einer nichtöffentlichen Sitzung Ende 2013 eine Vorlage auf den Tisch des Kreistages, die einen Beschluss formuliert und einen Alternativtext beinhaltet - also eine Weichenstellung in zwei völlig unterschiedliche Richtungen.

Erster Vorschlag ist der weiche Weg: Trotz des eindeutigen Verstoßes von Ameos gegen den Kaufvertrag - eigenmächtige Bestellung eines Gutachters - wird sich der Salzlandkreis im Interesse der Vermeidung einer weiteren Zuspitzung der Situation einer Beauftragung des vom IDW benannten Schiedsgutachters nicht entgegenstellen.

Zweiter Vorschlag ist die härtere Schiene: Der Landkreis schlägt eine sogenannte Feststellungsklage vor dem zuständigen Landgericht vor mit dem Ziel, dass der Schiedsgutachter insbesondere eine Bildung von Rückstellungen wegen der Beendigung der Mitgliedschaft im kommunalen Schadensausgleich nicht berücksichtigt hat. "Der Klageantrag ist nach eingehender rechtlicher Prüfung gegebenenfalls auf weitere Positionen zu erweitern", schlägt das Rechtsamt den Kreistagsmitgliedern vor.

Doch ob diese Feststellungsklage vor Gericht überhaupt angenommen wird, ist fraglich. Der Grund: Möglich ist nämlich, dass das Landgericht sagt, dass sich Ameos und Landkreis bitteschön zunächst erst einmal an den eigenen Vertrag halten sollten. Sprich: Vor dem Gerichtstermin ist ein gemeinsames Schiedsgutachterverfahren durchzuführen.

Sollte das Gericht die Feststellungsklage dennoch annehmen, käme auf den Landkreis im Falle einer Niederlage noch ein finanzielles Risiko zu. Die Kosten des Rechtsstreites berechnen sich nach dem Streitwert, den das Gericht festsetzt und nicht im Ermessen des Landkreises liegt. Unterstellt man beispielsweise einen Streitwert um den KSA-Posten von 12,7 Millionen Euro, entständen für den Landkreis im Falle eines Unterliegens gerichtliche und außergerichtliche Kosten in der ersten Instanz von knapp 380000 Euro. Wie gesagt: lediglich für die erste Instanz. Und: Der Kreis hat einen Gerichtskostenvorschuss bei einem angenommenen Streitwert von 12,7 Millionen Euro in Höhe von 142000 Euro zu zahlen. Es wäre also insgesamt eine erhöhte Inanspruchnahme des Kassenkredites erforderlich.

Kreistag entscheidet sich schlussendlich für den Klageweg

Am Ende der Debatte entscheiden sich die Kreistagsmitglieder Ende 2013 für die Variante 2 - den Klageweg. Das Ergebnis dafür ist übrigens eindeutig - nämlich einstimmig. Wie Ingrid Schildhauer, Sprecherin des Salzlandkreises, auf Anfrage der Volksstimme mitteilt, gab es 36 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen und keine Enthaltungen. Die Volksstimme bittet im Januar den Landrat um einen Gesprächstermin, der aber abgelehnt wird. "Zur Thematik `Krankenhaus` kann ich Ihnen nur mitteilen, dass sich der Landkreis laut Beschlusslage im Klageverfahren befindet. Äußerungen dazu sind nicht möglich", lässt Landrat Ulrich Gerster über seine Pressestelle mitteilen.