Kein Zutritt zur Pumpe

07.03.2014, 17:09

Glöthe (frc) In einem Bericht der Volksstimme forderte Ortschaftsrat Johann Hauser jüngst, die Stadtverwaltung müsse das Gelände am Ruschenschacht in Glöthe betreten können. Hintergrund ist eine defekte Pumpe, die auf dem Gelände steht, und die im intakten Zustand zur Entspannung der Vernässungssituation der Umgebung beitragen könnte. Der Besitzer verbiete aber den Zutritt auf das Gelände. Die zuständige Fachdienstleiterin erklärte jedoch jüngst, dass die Verwaltung nicht berechtigt sei, Privatgründstücke ohne Erlaubnis des Besitzers zu betreten. Während eine Gemeinde verpflichtet ist, Oberflächenwasser wie Niederschlagswasser abzuleiten, ist die Grundwassersicherung keine Aufgabe der Gemeinde.