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Unabhängige Wählergemeinschaft Becher: "Ungeschickt", mit Namen zu jonglieren

Vor der Kommunalwahl im Mai gibt es Zank zwischen zwei Fraktionen im
Stadtrat. Es geht um den Namen Unabhängige Wählergemeinschaft.

Von Daniel Wrüske 29.03.2014, 02:16

Schönebeck l Die Geschichte hat eigentlich das Zeug zur Posse, hätte sie nicht so einen ernsten Hintergrund. Ein Verwirspiel ist es trotzdem: Im Schönebecker Stadtrat streiten sich die Fraktionen Unabhängige Wählergemeinschaft/Grüne (UWG) und die Bürgerinitiative (BI) "Rettet die Altstadt" um den Namen Unabhängige Wählergemeinschaft. Und das vor dem Hintergrund der Wahlen zum Stadtrat am 25. Mai. Denn erstmals tritt die UWG nicht mit einer eigenen Kandidatenliste an. Vielmehr lassen sich vier ihrer Mitglieder auf der Liste von Bündnis 90/Die Grünen aufstellen.

Das gefällt Reiner Hornich, der jetzt schon für die UWG Mitglied im Stadtrat ist, nicht. Er hat sich der Fraktion BI "Rettet die Altstadt" angeschlossen. Diese Gruppe wollte allerdings dann neu umbenannt in UWG Kandidaten für den Stadtrat auflisten.

Das rief den Unmut von Arnold Krüger, Fraktionschef der jetzigen UWG im Stadtrat, auf den Plan. Während der Sitzung des Stadrates am Donnerstagabend sagte er, dass die UWG nicht erloschen sei, nur weil ihre Mitglieder auf der Grünenliste kandidieren wollten. Der Name UWG stehe deshalb nicht zur freien Verfügung. Gegen den Versuch anderer, ihn anzunehmen, wolle die Fraktion "Rechtsmittel einsetzen", drohte Krüger. Im Übrigen schimpfte der Kommunalpolitiker über die aus seiner Sicht "irreführende" und "im Kern falsche" Berichterstattung. Die Volksstimme hatte - wie auch bei CDU, SPD, FDP und Co. - Kandidatenlisten der bisherigen UWG (bei den Grünen) und "Rettet die Altstadt" (jetzt als UWG) veröffentlicht.

Gestern gab es ein klärendes Gespräch aller Beteiligten mit Stadtwahlleiterin Ursula Adler im Rathaus. Denn die Zeit drängt. Am Montag muss es Klarheit geben, dann müssen nämlich bis 18 Uhr alle Unterlagen von Parteien, Gruppen oder Einzelbewerbern im Rathaus vorliegen, wenn sie bei der Kommunalwahl um das Vertrauen der Bürger eifern wollen. Seitens der Stadtwahlleitung gab es die Empfehlung an die BI, nicht als neue UWG aufzutreten, um von vornherein jede Verwechslung oder gerichtliche Auseinandersetzung ausschließen zu können. Fraktionschef Manfred Pöschke von "Rettet die Altstadt" folgt diesem Vorschlag. "Wir werden jetzt schnellstmöglich eine neue Wahlversammlung einberufen." Dort werde geklärt, welche Kandidaten unter welchem Namen für den Rat kandidieren.

Ein Teil der jetzigen UWG-Leute wird wie geschehen auf der Grünenliste bleiben.

Als "problematisch" bewertet Kreiswahlleiter Gerold Becher die Situation, was auch mit der losen Verbindung einer Wählergemeinschaft zusammenhänge, die nicht den Status einer Partei mit entsprechenden Mitgliederzugehörigkeiten hätte. Grundsätzlich sei der städtische Wahlausschuss zuständig. Die Volksstimme bat ihn als Experten um eine Einschätzung. "Wenn die UWG auf einer eigenen Liste ihre Kandidaten benennen würde, könnte keine zweite Gruppe diesen Namen ebenfalls annehmen", sagt Gerold Becher. De facto aber würden die UWG-Leute nicht als UWG auf die Grünenliste gehen, das sei rechtlich nicht möglich, sondern als Einzelpersonen. "Damit ist der Name UWG frei", sagt der Kreiswahlleiter. Eine neue UWG müsste auch keine neuen Unterschriften oder Wahlempfehlungen vorbringen, wenn sie nachweisen könne, dass sie kontinuierlich politisch aktiv gewesen sei. Das wäre in Schönebeck der Fall: Denn "Rettet die Altstadt" ist lange kommunalpolitisch tätig. "Wenn die Gruppe es will, kann sie einfach ihren Namen ändern." Das alles sei die Bewertung aus der Sicht des Wahlrechts.

Daneben, so Gerold Becher, gebe es zivilrechtliche Ansprüche. Die könnte die jetzige UWG geltend machen, wenn ihr Name geschützt sei.

Grundsätzlich aber, so sagt Gerold Becher auch, sei es "ungeschickt", mit den Namen zu jonglieren. Denn die Wähler müssten in ihrer Entscheidungsfreiheit vor klare Alternativen gestellt werden.

Der Stadtwahlausschuss berichtet am 7. April öffentlich über die Wahlzulassungen.