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Alkoholisierte Fußgänger Wenn Paul Party trunken nach Hause geht

Betrunken als Fußgänger unterwegs - Führerschein weg. Klingt
unglaublich, ist aber keineswegs unwahrscheinlich. Darauf weist der ADAC
hin und die Volksstimme fragt den Schönebecker Revierleiter, ob die
Polizei gezielt betrunkene Personen auf den Straßen kontrolliert.

Von Ulrich Meinhard 08.05.2014, 03:13

Schönebeck l Schön war die Feier. Feuchtfröhlich auch. Nüchtern verlässt niemand die Fete. Wohlweislich hat Paul Party (der Name steht auch für jeden anderen Menschen in ähnlicher Situation) das Auto stehen lassen und ist zu Fuß gekommen. Laut palavernd und sichtlich alkoholisiert begibt er sich zu mitternächtiger Stunde per pedes auf den Weg zu seiner drei Kilometer entfernten Wohnung. So muss er keine Polizeikontrolle fürchten, meint Paul Party. Doch da könnte sich der Mann irren. Auch betrunkenen Fußgängern kann ein juristisches Nachspiel drohen, warnt Christine Rettig, sie ist Pressesprecherin des Allgemeinen Deutschen Automobil Clubs (ADAC) Niedersachsen/Sachsen-Anhalt. Ja, es könne sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Klingt beinahe unglaublich, ist aber so, weil: "Ein betrunkener Fußgänger kann zwar keine Verkehrsstraftat begehen, weil er kein Kraftfahrzeug führt. Ist er aber so betrunken, dass er sich auffällig verhält und deshalb kontrolliert wird, kann der Führerschein entzogen werden, wenn Tatsachen dafür sprechen, dass er alkoholabhängig ist oder zumindest ein Alkoholmissbrauch vorliegt", erläutert Christine Rettig.

Bei besonders schweren Fällen könne zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) drohen. "Bestehen Fahreignungszweifel, kann eine solche Anordnung auch dem Fußgänger gegenüber erfolgen", führt die Sprecherin aus und verweist auf einen Fall, bei dem ein betrunkener Fußgänger mit drei Promille im Blut randalierte und selbst im nüchternen Zustand keine Einsicht zeigte. Der Mann musste dann zum sogenannten Idiotentest, wie die MPU landläufig bezeichnet wird.

Außerdem, so Christine Rettig, gerät der Versicherungsschutz durch die private Unfallversicherung in Gefahr, wenn der Fußgänger alkoholisiert in einen Unfall verwickelt wird. "Die private Unfallversicherung muss gegebenenfalls dann nicht zahlen, wenn eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung vorliegt, die für den Unfall ursächlich war", informiert die Frau vom ADAC und kennt auch hier einen konkreten Fall, der vor Gericht entsprechend entschieden wurde.

Gibt es für Fußgänger eine Promille-Grenze?

Die Volksstimme fragt Schönebecks Polizeichef Stephan Weiß zum Thema. Kontrollieren seine Beamten gezielt betrunkene Personen auf öffentlichen Straßen und Plätzen? "Nein", lautet seine Antwort, Weiß fügt allerdings hinzu: "Gleichwohl kümmern wir uns natürlich um hilflose Personen, die aufgrund medizinischer, körperlicher oder alkoholbedingter Ausfallerscheinungen eine Gefahr für sich oder auch andere darstellen."

Und ist in einem solchen Fall der Führerschein schon einmal entzogen worden? "Mir persönlich ist in meinem Zuständigkeitsbereich kein Fall bekannt, in dem wegen eines betrunkenen Fußgängers eine Anregung zur Prüfung an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde ergangen ist", sagt der leitende Polizeibeamte.

Was natürlich daran liegen könnte, dass betrunkene Fußgänger in Schönebeck bislang keinen Unfall verursacht haben. Oder ist diesbezüglich anderes bekannt? Stephan Weiß dazu: "Zumindest für meinen Bereich kann ich für die letzten drei Jahre verbindlich sagen, dass es keinen Verkehrsunfall gegeben hat, bei dem die Alkoholisierung eines Fußgängers unfallursächlich war."

Bei der Gelegenheit drängt sich die Frage auf, ob es für Fußgänger laut Gesetz eine festgelegte Promille-Grenze gibt. "Nein, so etwas existiert nicht", kann der Polizeihauptkommissar sämtliches Partyvolk beruhigen. Aber Stephan Weiß gibt zu bedenken: "Vorstellbar ist natürlich der hier geschilderte Fall eines stark alkoholisierten Fußgängers, dem man entweder eine Alkoholerkrankung oder zumindest einen Alkoholmissbrauch nachweisen kann, wenn diese Umstände eine Verhaltensauffälligkeit zur Folge hatten. Eine gesetzliche Norm, einen alkoholisierten Fußgänger bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle einer Blutentnahme zu unterziehen, um ein beweiserhebliches Gutachten zu erwirken, gibt es aber nicht und würde meines Erachtens auch rechtlich bedenklich sein." Eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde sei im Einzelfall dennoch denkbar, wenn Zweifel an der Geeignetheit zur Teilnahme am Straßenverkehr bestehen. Noch einmal der Revierleiter: "Das dürfte aber wirklich eher die Ausnahme sein."

Was nicht die Ausnahme ist: Werden Kraftfahrer oder Radfahrer mehrfach volltrunken oder unter Drogen stehend erwischt, informiert die Polizei die Fahrerlaubnisbehörde darüber. Denn nur diese Behörde kann eine Versagung des Führerscheins vornehmen. "Übrigens ist auch das Verbot des Führens eines Fahrrades im Straßenverkehr denkbar und hat es im Bundesgebiet schon gegeben, wenn der Radler wegen wiederholtem Fahrens unter Alkoholeinfluss auffällig war", weiß Stephan Weiß.

Paul Party ist also nur zu raten, auf seinem Heimweg nicht zu randalieren und möglichst keinen Unfall zu verursachen.