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Fußgänger und Lkw müssen sich die Fahrbahn der Üllnitzer Straße teilen "Ablehnung ist widersinnig"

Von Franziska Richter 08.05.2014, 03:20

Der Kampf um Entlastung in Brumby geht weiter. Nachdem der Antrag der Anlieger der Üllnitzer Straße, die 30er-Zone auf die komplette Ortsdurchfahrt auszuweiten, abgelehnt wurde, gingen diese in Widerspruch. Die Argumente der ablehnenden Behörde sind für sie widersinnig.

Brumby l Die Anlieger der Üllnitzer Straße in Brumby können es nicht fassen: Erst wurden die Anwohner für ihren Antrag, die Tempo-30-Zone zu erweitern, zur Kasse gebeten (Volksstimme berichtete) und dann wird der Antrag auch noch abgelehnt. "Die Argumente, die dort angeführt werden, sprechen eigentlich gerade für die Erweiterung der Tempo-30-Zone. Das ist widersinnig", sagt Hartmut Rüger von der Bürgerinitiative, die sich für das Anliegen einsetzt.

Die Behörde - in diesem Fall ist der Fachdienst Straßenverkehr des Salzlandkreises zuständig - argumentiert so: Es wurde bereits zusätzlich ein Tempo-70-Schild aufgestellt. Die Autofahrer würden langsamer fahren, seit die Polizei häufiger kontrolliert. Außerdem wird der zugelassene Lärmpegel nicht überschritten.

Gleichzeitig aber teilt die Behörde mit, dass der nachträgliche Bau eines Fußweges - der fehlt in der Üllnitzer Straße über ein gutes Stück auf der Südseite - nicht geplant ist. Gerade das war das Hauptargument der Anwohner, nämlich "die Gefahren, denen man als Fußgänger beim Verlassen des eigenen Gründstücks ausgesetzt ist." Wollen die Menschen von der Südseite der Üllnitzer Straße nämlich ihr Grundstück verlassen, müssen sie die Straße benutzen. "Wenn sich da eine ältere Dame mit einem Rollator und ein Lkw auf der Straße begegnen, ist klar, wer den Kürzeren zieht", sagt Hartmut Rüger.

Für die Anlieger besteht dort Gefahr für Leib und Leben. Die Straße, über die bekanntlich sehr viel Verkehr läuft, ist damit gleichzeitig Fußgängerzone. Auch die Landesstraßenbaubehörde gibt den Anwohnern Recht. "Die ... geschilderten Gefahren infolge des fehlenden Gehwegs ... sind natürlich ein starkes Argument zu einer geschwindigkeitsreglementierenden Anordnung der Verkehrsbehörde", heißt es in einem Schreiben der Behörde an die Brumbyer. Außerdem sei die Forderung nach einer größeren Tempo-30-Zone "durchaus nachvollziehbar", heißt es auch. "Eigentlich widersprechen sich die Behörden hier selbst: Dass es keinen Fußweg gibt, ist doch wohl eher ein Argument für einen positiven Entscheidungsbescheid und schon gar nicht ein Argument für die Ablehnung", sagt Rüger. Auch dass kein Fußgängerüberweg eingerichtet werden könne, sei wieder ein Argument für und nicht gegen die größere Tempo-30-Zone.

Der Fachdienst argumentiert damit, dass die Lärmbelastung die Richtwerte nicht überschreitet. "Dies war für den Antrag nur von nachrangiger Bedeutung", erklärt Rüger. Während die Anlieger meinen, dass es sowieso bekannt ist, dass der Pegel ganz knapp nicht überschritten wird, weil schon vor Jahren ein Gutachten gemacht worden ist, sagt der Landkreis, dass es im Februar 2008 zwar eine Verkehrszählung gab, eine Lärmpegelberechnung aber nicht.

Ob der Pegel überschritten wird oder nicht - Lärm, Erschütterung und Abgase sind für die Anwohner immer eine Belastung, machen sie deutlich. Auch den Eindruck, dass die "seltenen" Kontrollen der Polizei die Autofahrer im Zaum halten, teilen sie nicht.