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Malteser laden Notarin zu einer Veranstaltung ein Über die Behandlung bestimmen

10.09.2014, 01:14

Calbe (tli) l "Die Selbstbestimmung von Patienten hat in den vergangenen Jahrzehnten immer stärker an Bedeutung gewonnen", unterstreicht Sebastian Stiewe, Diözesanpressesprecher der Malteser.

Jede Heilbehandlungsmaßnahme bedürfe einer ausdrücklichen Zustimmung des Behandelten. "Falls dieser unmündig oder nicht einwilligungsfähig ist, hat sein gesetzlicher Vertreter eine Entscheidung zu treffen", fügt Sebastian Stiewe hinzu. Nur wenn ein akuter Notfall vorliege und ein Arzt weder den Patienten noch seinen Vertreter fragen kann, dürfe er ohne Zustimmung handeln.

"Die Vertretung kann entweder eine Person übernehmen, die vom Patienten selbst dazu beauftragt ist, ein Bevollmächtigter, oder jemand, der vom Betreuungsgericht als Betreuerin oder Betreuer beauftragt ist", so Stiewe. Durch eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall könnten Menschen ungewollt schnell in eine Situation kommen, in der sie nicht mehr entscheiden können. Dann müsse ein Vertreter eine Entscheidung möglichst im Sinne des Betroffenen treffen. Die Malteser aus Calbe möchten zusammen mit der Notarin Katrin Radszuweit am 30. September zu diesem Thema interessierte Bürger einladen. Die Veranstaltung beginnt um 10 Uhr in den Räumen des Bürgersaals im Calbenser Rathaus (Markt 18). Um eine Anmeldung im Vorfeld wird gebeten. Dazu und für weitere Informationen steht der Malteser Hilfsdienst e.V. bereit.

Ansprechpartnerin ist Patricia König, Barbyer Straße 46, Telefon (039291) 73979.