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Landesverwaltungsamt genehmigt weitere 100 Fluthilfeanträge Auch Kreisstraße bei Werkleitz soll saniert werden

16.10.2014, 01:17

Weitere 100 Fluthilfe-Anträge der Kommunen und Kreise wurden vom Landesverwaltungsamt genehmigt. Damit sind bisher insgesamt 1151 Fluthilfe-Bescheide verschickt worden.

Von Thomas Linßner

Tornitz l Die Nutzer der Kreisstraße vom Ortsausgang Werkleitz bis zur Saale-Fährstelle wird es freuen. Die polternde Kopfsteinpflasterstraße soll voraussichtlich im kommenden Jahr saniert werden. In die hochwassergeschädigte Kreisstraße werden 110111 Euro investiert.

"Wir erwarten allerdings noch eine Vielzahl von Anträgen. Diese werden umfänglicher, komplizierter und auch in ihrem Antragsvolumen höher liegen. "

Seit Beginn der Antragsbearbeitung der Fluthilfe Anfang des Jahres konnten inzwischen 1151 Fluthilfebescheide versandt werden.

"Wir liegen gut in der Zeit", so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. "Wir erwarten allerdings noch eine Vielzahl von Anträgen. Diese werden umfänglicher, komplizierter und auch in ihrem Antragsvolumen höher liegen. Für die Erarbeitung dieser Anträge benötigten die Kommunen mehr Zeit, da sie komplexer sind", erklärt Präsident Pleye weiter.

Mit diesen nunmehr 1151 Bescheiden sind Bau- beziehungsweise Sanierungsmaßnahmen, Neuanschaffungen und viele mehr im Wert von rund 184 Millionen Euro verbunden.

2041 Fluthilfe-Anträge sind bisher von den Kommunen beim Landesverwaltungsamt eingereicht worden.

Das Amt bearbeitet im Rahmen der Beseitigung der Flutschäden fünf Förder-Gebiete: die Behebung von Schäden in der Fischwirtschaft, Schäden an Hochwasserschutzanlagen außerhalb von Gemeinden, Schäden an Kulturdenkmalen und kulturellen Einrichtungen sowie - und das ist das umfangreichste Gebiet - die Schadensbeseitigung an der Infrastruktur in den Gemeinden. Dazu gehören nicht nur Straßen, Brücken und öffentliche Plätze, sondern auch Kitas, Schulen und andere soziale Einrichtungen in den Kommunen.

Neu hinzugekommen ist der Bereich der EUSF-Richtlinie, über die weitere Maßnahmen beantragt werden konnten, die über die anderen Richtlinien nicht bedient werden können, wie beispielsweise Schäden an Einsatzfahrzeugen, Benzin, Sandsäcke.

Im Bereich der Hochwasserschutzanlagen konnten inzwischen 154 der eingegangenen 175 Anträge abschließend bearbeitet und für 152 Maßnahmen Mittel in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro ausgezahlt werden.

Bei Kulturdenkmalen und kulturellen Einrichtungen sind 18 der 64 Anträge bearbeitet und die entsprechenden Bescheide versandt.

Die Infrastruktur in den Gemeinden nimmt nicht nur vom Umfang her eine Sonderstellung ein. Die Förderrichtlinien sahen hier vor der eigentlichen Antragstellung die Erarbeitung von detaillierten Maßnahmeplänen durch die Kommunen vor.

Diese werden beim Landesverwaltungsamt eingereicht und auf Plausibilität geprüft.