1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. Salär für das Ehrenamt in der Gemeinde

EIL

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Kommunalpolitiker Salär für das Ehrenamt in der Gemeinde

Von Thomas Linßner 18.12.2014, 02:15

Die Höhe von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Kommunalpolitiker richtet sich hauptsächlich nach der Einwohnergröße einer Ortschaft. Das Innenministerium gibt in einem Runderlass Vorgaben für Von-Bis-Spielräume.

Barby l Um die ehrenamtliche kommunalpolitische Arbeit attraktiver zu machen, hatte der Städte- und Gemeindebund eine Erhöhung von Aufwandsentschädigungen für die Ehrenamtlichen vorgeschlagen. Als Gründe wurden einerseits die Inflationsrate und andererseits die Würdigung dieses freiwilligen Engagements angeführt.

Die Rede war von einer Anhebung um 20 Prozent (die Volksstimme berichtete).

Eine Erhöhung ist nicht geplant

Ein Anlass, um die gegenwärtig aktuellen Vergütungen in der Einheitsgemeinde Barby darzustellen. Eine Erhöhung ist in der Einheitsgemeinde nicht geplant. Im Gegenteil: Ab Juli wird in einigen Ortsteilen der Bestandsschutz von Aufwandsentschädigungen aufgehoben.

So ist der aktuelle Stand im Dezember 2014:

1. Stadträte erhalten Aufwandsentschädigungen in Höhe von 70 Euro (Monatspauschale) und 13 Euro Sitzungsgeld; der Stadtratsvorsitzende erhält zusätzlich 70 Euro monatlich. Das Sitzungsgeld wird für die Teilnahme an den Sitzungen des Stadtrates und den Ausschüssen gezahlt.

2. Aufwandsentschädigungen für Ortschaftsräte (sie erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung, aber kein Sitzungsgeld):

- Barby 56 Euro

- Groß Rosenburg 37 Euro

- Pömmelte, Gnadau und Tornitz je 25 Euro

- Breitenhagen, Glinde, Lödderitz, Sachsendorf, Wespen und Zuchau je 19 Euro

3. Aufwandsentschädigungen für Ortsbürgermeister:

- Barby 389 Euro

- Groß Rosenburg 307 Euro

- Pömmelte 425 Euro

- Gnadau 475 Euro

- Tornitz 550 Euro

(ab Juli 2015 für die Ortsbürgermeister von Pömmelte, Gnadau und Tornitz dann je 231 Euro)

- Breitenhagen 562 Euro

- Glinde 511 Euro

- Lödderitz 300 Euro

- Sachsendorf 360 Euro

- Wespen 205 Euro

- Zuchau 435 Euro

Für die Ortschaftsräte Breitenhagen, Glinde, Lödderitz, Sachsendorf, Wespen und Zuchau gelten ab Juli 2015 einheitlich je 154 Euro.

Amtsleiterin Karin Knopf macht darauf aufmerksam, dass im Sommer dieses Jahres dazu ein neuer Runderlass verabschiedet wurde, der Spielräume zulässt.

So ist geregelt, dass die Aufwandsentschädigung beispielsweise für Ortsbürgermeister eines Dorfes bis 500 Einwohner monatlich zwischen 60 bis 185 Euro liegen muss. Über 2000 Einwohner sind es 155 bis 470 Euro.