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AZV Saalemündung hat neu kalkuliert / Aber: Herstellungsbeitrag II für Altanschlüsse kommt Ab 2015 sinken Abwassergebühren

Von Andreas Pinkert 07.01.2015, 02:04

Nach Neukalkulation hat der Abwasserzweckverband (AZV) Saalemündung leicht sinkende Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser beschlossen. Doch der sogenannte Herstellungsbeitrag II für Altanschlüsse, den der Verband noch in diesem Monat auf den Weg bringen will, wird viele Grundstückseigentümer finanziell belasten.

Calbe/Nienburg/Barby/Bördeland l Weit über 90 Prozentaller Grundstücke im Verbandsgebiet sind an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage in Calbes Norden angeschlossen. Für die Anschlussnehmer gibt es zu Jahresbeginn erst einmal eine gute Nachricht: Die Mengengebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser sinken (siehe Infokasten). Ende 2014 erläuterte Hendrik Appelt, Geschäftsführer vom Magdeburger Pro 2000-Projektmanagement für Siedlungswasserwirtschaft, den gewählten Vertretern der AZV-Mitgliedsgemeinden das umfangreiche Zahlenwerk. Der Verband hat im vergangenen Kalkulationszeitraum trotz Kostensteigerung, Mengenrückgangs und Sanierungsinvestitionen unter dem Strich einen Überschuss erwirtschaftet.

Sonderregelung für Cargill ist bislang einmalig im Land

"Das liegt zum einen am aktuell sehr niedrigen Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt aber auch an Fördermitteln, die wir nach dem Hochwasser erhielten", begründet es AZV-Geschäftsführer Uwe Scholz gegenüber der Volksstimme. Dieser Überschuss-Vorteil werde nun über die für die Jahre 2015 bis 2017 kalkulierten Gebühren an die AZV-Kunden weitergegeben.

Außerdem hat der Verband jetzt eine neue Satzung über die Beseitigung von Abwasser und den Anschluss an die zentrale Abwasserentsorgung beschlossen. Dabei wurden die zuvor getrennten Satzungen für die bisherigen Mitglieder und dem Neumitglied Bördeland "verheiratet", wie es Verbandsvorsitzender Sven Hause ausdrückte.

Zudem hat der Barbyer Weizenstärkehersteller Cargill als separates Gebiet Einzug in die Satzung erhalten. Er leitet seine Produktionsabwässer über eine dem Unternehmen gehörende separate Druckleitung in die biologische Reinigungsstufe der Calbenser Kläranlage. Dabei handelt es sich um Abwassermengen, die denen von über 70 000 Einwohnern entsprechen und für eine gute Auslastung der Kläranlage sorgen. Der AZV kann dem Großkunden günstigere Sonderkonditionen anbieten. Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass die vom Verband so definierte Satzungsregelung für Großeinleiter zulässig ist. Diese erstmalig in Sachsen-Anhalt getroffene Entscheidung ermöglicht es dem Verband, auch für mögliche Ansiedlungen abwasserintensiver Unternehmen geringere Schmutzwassergebühren anzubieten, wenn der Investor nur den Teil der Abwasserreinigung vom Verband erledigen lässt. "Das sehen wir als einen erheblichen Standortvorteil", erklärt Uwe Scholz.

Der 43-Jährige steht mit dem AZV im Jahr 2015 vor einem großen Vorhaben. Für manche Anschlussnehmer ist das die schlechte Nachricht. "Es geht um den viel diskutierten Herstellungsbeitrag II", blickt Scholz voraus. Dieser betrifft alle Grundstücke, die vor dem 15. Juni 1991 an öffentliche Kläranlagen angeschlossen waren. Hintergrund: Der Landtag in Magdeburg hat Ende 2014 das Kommunalabgabengesetz geändert. Die Altanschlussnehmer zahlen mit dem Herstellungsbeitrag II nicht für die vor dem Jahr 1991 errichteten Altanlagen, sondern anteilig die Investitionskosten, die nach dem Jahr 1991 für die neue oder erneuerte Kläranlage einschließlich der Überleitungsbauwerke angefallen sind.

Diese Kosten wurden bisher allerdings nur anteilig von denen getragen, die neu an die Kläranlage angeschlossen wurden. Für die Kläranlagen und Überleitungsbauwerke sind im sinne der Gleichbehandlung alle Abwassereinleiter heranzuziehen.

Die Erhebung des Herstellungsbeitrages II steht schon am kommenden Dienstag, 13. Januar, auf der Tagesordnung des AZV. Die Mitglieder der Verbandsversammlung tagen dazu ab 18 Uhr in der Breite 9.