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Muss SWB für Marktbehinderung zahlen?

21.01.2015, 17:57

Schönebeck (ok) Muss die Städtische Wohnungsbau GmbH Schönebeck (SWB) am Marktneubau für die Einschränkung des Fußweges eine Sondernutzungsgebühr an die Stadt zahlen? Diese Frage stellte dieser Tage eine Leserin der Geschwister-Scholl-Straße der Volksstimme. Inzwischen liegt eine Antwort dazu aus dem Rathaus vor: "Die SWB wird gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Schönebeck zur Zahlung der entsprechenden Gebühren, für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen, herangezogen", teilte Matthias Zander vom Presseamt mit.