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Vor zehn Jahren enden Verhandlungen über Zusammenschluss mit Magdeburg Schönebeck bleibt dem Kreis treu

Von Daniel Wrüske 03.02.2015, 02:25

Dass Schönebeck heute zum Salzlandkreis gehört, war nicht von vornherein selbstverständlich. Das Rathaus liebäugelte 2005 mit der Stadt Magdeburg. Der Stadtrat entschied sich dagegen. Heute ist ein Zusammenschluss beider Städte an der Elbe kein Thema.

Schönebeck l Liebeshochzeiten gab es zu Zeiten von Kreis- und Gemeindereformen kaum. Die Meinungen, wer zu wem gehört, welche "Kommunal-Ehen" passen, lagen zuweilen weit auseinander. Verhandlungen über Strukturen von Städten, von Eingemeindungen und über das Aussehen von Kreisgebilden wurden von kontroversen, nicht selten konträren Diskussionen begleitet.

Schönebeck ist heute dabei, seinen Platz im Salzlandkreis zu finden. Die neue Randlage und die Schatten Magdeburgs werden von den einen als Fluch bewertet, die anderen sehen einen Segen mit doppeltem Profit. Dass Schönebeck mit seiner Salzgeschichte auch zum Salzlandkreis gehört, war bei Überlegungen zu Kommunalstrukturen nicht immer selbstverständlich. Vor genau zehn Jahren streckte der damalige Oberbürgermeister Hans-Jürgen Haase seine Fühler Richtung Landeshauptstadt aus. Eine umstrittene Aktion, teilweise wurden dem Stadtchef Alleingänge vorgeworfen. Gesagt werden muss aber, dass die Ideen viel älter sind, bis in die 1930er Jahre zurück reichen.

Die Volksstimme startete im März 2005 eine nicht repräsentative Umfrage, wohin es mit Schönebeck gehen sollte. Die Mehrheit der Leser sprach sich gegen "Magdeburg-Bad Salzelmen", so das erste Namensspiel, aus. Der Stadtrat schließlich machte allem mit einem Beschluss am 10. März 2005 ein Ende. Der klare Auftrag: Die Fusionsverhandlungen mit Bernburg und Aschersleben-Staßfurt, den Nachbaraltkreisen, sollten fortgesetzt werden. Die Stadtvertreter forderten eindringlich, die Angelegenheit zur Chefsache zu machen - Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister sowie die jeweiligen Ratsvorsitzenden sollten sich an einen Tisch setzen und Nägel mit Köpfen machen. Der kurze "Flirt mit Magdeburg", wie die Volksstimme titelte, war damit vorbei. Auch weil das Land gesetzlich festgelegt hatte, dass Kreisstädte nicht an Oberzentren stoßen dürfen und für das Salzland noch nicht klar war, wo die Kreisstadt liegen sollte.

Gute Zusammenarbeit mit Magdeburg

Und wie sieht es heute aus? Nach wie vor liegt ein Katzensprung zwischen beiden Städten, die Elbe ist einendes Band. "Es gibt keine aktuellen Gespräche, Aktivitäten und ernsthaften Bestrebungen der Stadt Schönebeck hinsichtlich einer möglichen Fusion mit umliegenden Kommunen. Hinsichtlich gegebener Strukturen gibt es auch keine derartige Ausrichtung bezüglich Magdeburg", stellt Stadtsprecher Hans-Peter Wannewitz auf Nachfrage klar. Allerdings bleibe eine "mittelfristig engere Zusammenarbeit auf der Agenda" - gemeint ist - sehr abstrakt - die interkommunale Zusammenarbeit: Verwaltung teilt sich Aufgaben, die Stadtgesellschaften profitieren voneinander, im sozial-kulturellen-wirtschaftlichen und touristischen Bereichen werden Synergien genutzt.

Die Ansage aus dem Rathaus gilt nicht nur elbabwärts sondern auch aufwärts Richtung Barby. Hier gab es zuletzt Gedankenspiele in den Köpfen einiger Lokalpolitiker, die Einheitsgemeinde in Teilen Schönebeck und Calbe zuzuschlagen. Irgendwann mal, denn die nächste Gebietsreform komme ohnehin. Im Innenministerium das Landes Sachsen-Anhalt weiß man nichts davon, dass Barby oder andere Gemeinden des Landes offiziell neue Rahmenbedingungen anstreben.

Unmöglich wäre das nicht, sagt Anke Reppin, Sprecherin des Innenministeriums: "Weitergehende Gebietsänderungen auf Ebene der Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden sind nach Kommunalverfassungsgesetz grundsätzlich möglich." Eine freiwillige Gebietsänderung würde aber des Abschlusses einer Gebietsänderungsvereinbarung zwischen den betroffenen Einheitsgemeinden bedürfen. Die entsprechenden Räte hätten über die Art und Weise zu befinden, auch darüber, "ob es einer Anhörung der Bürger bedarf".

Umfangreiche Prüfungen bei Zusammenschluss

Im Falle des Falles würden umfangreiche Genehmigungsverfahren folgen müssen. Anke Reppin berichtet, dass es auch hierfür detaillierte gesetzliche Vorgaben gebe, die passgenau auf die Situation vor Ort angewendet werden müssten. So habe die Kommunalaufsichtsbehörde zu prüfen, ob die vertraglich vereinbarte Gebietsänderung aus Gründen des öffentlichen Wohles erfolge. "Der Begriff des öffentlichen Wohls geht zurück auf den im Gesetz festgeschriebenen Begriff des Gemeinwohls und lässt sich nicht allgemein gültig definieren, sondern wäre allein nach den konkreten Umständen des Einzelfalls im Rahmen eines Abwägungsprozesses zwischen den örtlichen Interessen der beteiligten Gemeinden und dem übergeordneten Interesse der Allgemeinheit bestimmbar, wobei die im Rahmen der landesweiten Gebietsreform aufgestellten Leitvorstellungen, deren Ziele und Grundsätze mit zu berücksichtigen wären", so die Behördensprecherin. Doch soweit und konkret sind die Ideen hier nicht ... noch nicht ...