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Diskussion um Impfpflicht Keine Fälle von Masern im Salzlandkreis

Nach dem schweren Masernausbruch in Berlin wird in der Regierungskoalition über eine Impfpflicht diskutiert. Im Salzlandkreis gibt es in diesem Jahr noch keine Fälle meldungspflichtiger Masern.

Von Massimo Rogacki 25.02.2015, 01:19

Schönebeck/Staßfurt l "Ein Anstieg von Masernansteckungen ist im Kreis bislang nicht zu verzeichnen", sagt Alexandra Koch, Pressesprecherin des Salzlandkreises. Nach Angaben der Kreissprecherin sei die Impfmoral im Salzlandkreis nach wie vor intakt. Die letzten validen Zahlen stammen freilich aus dem Impfbericht 2012 und bescheinigen, dass 95 Prozent der Schüler bis zur sechsten Klasse den vollständigen Masernschutz erhalten haben. Die Sprecherin der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), Janine Krausnick, weist auf die ärztliche Meldepflicht gegenüber den Gesundheitsämtern hin. Dementsprechend müssten Masernfälle sofort gemeldet werden.

Der Tod eines Kleinkindes in Berlin in der vergangenen Woche hatte die Gefahr vor Augen geführt: Eine Ansteckung mit Masern kann tödlich enden. Infolge des schweren Ausbruchs in Berlin, bei dem seit Oktober 530 Masernfälle gemeldet worden sind, ist nun auch eine politische Debatte über eine Einführung der Impfpflicht entbrannt. Wie das Landesamt für Verbraucherschutz am vergangenen Mittwoch bekanntgab, sind in den ersten Wochen des Jahres 2015 in Sachsen-Anhalt bereits zehn Menschen an Masern erkrankt. Im gesamten Vorjahr hatte es elf Fälle gegeben. Die Bundesregierung plant unterdessen ein Präventionsgesetz, demzufolge Erziehungsberechtigte vor Aufnahme ihrer Kinder in eine Kindertagesstätte eine ärztliche Impfberatung nachweisen müssen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte im Zusammenhang mit dem Masernausbruch Impfgegner kritisiert und empfohlen, fehlende Impfungen möglichst schnell nachzuholen.

Heike Leonhardt vom Fachdienst Gesundheit im Salzlandkreis spricht sich für eine "Impfpflicht wie zu DDR-Zeiten" aus. Bei dieser würde die individuelle Verantwortung vermehrt hervorgehoben, so die Medizinerin. Gegner argumentieren indes mit dem Selbstbestimmungsrecht der Eltern und der Überzeugung, dass schwere Masernausbrüche gerade mit den erfolgten Impfungen gegen Masern zusammenhängen. So sei die Immunisierung nach einer Impfung weniger effektiv als nach einer bereits überstandenen Krankheit. Bewusste Entscheidungen gegen eine Impfung werden vielfach auch aus Angst vor vermeintlichen Nebenwirkungen getroffen. Krausnick, Sprecherin der KVSA, liegen aus Sachsen-Anhalt keine Daten über eine vermeintlich zunehmende Impf-Skepsis vor.

Ein wirkungsvoller Impfschutz besteht nach einer zweifachen Impfung. Diese sollte im Abstand von vier bis sechs Wochen erfolgen. Die erste Impfung bietet sich zwischen dem elften und dem 14. Monat, die zweite vom 15. bis zum 23. Monat an, so Leonhardt. Da die Unterbringung im Hort oder der Krippe schon früher erfolgt und ein Ansteckungsrisiko besteht, berät die Ständige Impfkommission (Stiko) darüber, ob es nicht sinvoll sei, die Impfung auf den neunten oder sechsten Monat vorzuziehen.