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Schönebeck klagt gegen Herstellungsbeitrag II

25.03.2015, 11:04

Schönebeck (ky) l Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft "Haus & Grund" Magdeburg und Schönebecks Oberbürgermeister Bert Knoblauch haben sich entschieden, gemeinsam ein Musterklageverfahren für den Herstellungsbeitrag II zu initiieren. Wie Holger Neumann, Geschäftsführer von "Haus & Grund Magdeburg", mitteilt, soll der Herstellungsbeitrag II, den die Stadt Schönebeck von den Grundstückseigentümern erhoben hat, einer gemeinsamen gerichtlichen Überprüfung unterzogen wird. Hintergrund ist die Klärung der Frage, ob es trotz Verjährungsfristen jetzt noch richtig sei, von sogenannten Altanschließern den Herstellungsbeitrag II als einmalige Abwasser-Zahlung zu fordern. Alle, die vor 1991 an die Kanalisation angeschlossen worden sind, sollen diesen Beitrag zahlen. Damit, so argumentiert das Land, beteiligen sie sich an Investitionskosten für nach 1991 entstandene Abwasserinfrastruktur wie Klärwerke und Leitungen.

"Die bürgerfreundliche Entscheidung von Oberbürgermeister Bernd Knoblauch verhindert, dass sehr viele Hauseigentümer in sinnlose Klagen vor dem Verwaltungsgericht getrieben werden", schätzt Holger Neumann ein. Aber auch für die Stadt könnten verlorene Prozesse teuer werden. "Mit der Musterklage wird mit wenig Verwaltungsaufwand und geringsten Kosten ein rechtliches Problem fair geklärt", führt der Geschäftsführer weiter aus.Schönebeck ist die erste Gemeinde in Sachsen-Anhalt, die auf Initiative von "Haus & Grund" eine derartige Vorgehensweise akzeptiert hat, informiert Holger Neumann. Der jetzt ausgehandelte Kompromiss betreffe alle Grundstückseigentümer und nicht nur die Mitglieder von "Haus & Grund".