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Einheitliche Friedhofsgebühren für die Einheitsgemeinde Barby Kopfzerbrechen um Satzung

Von Thomas Linßner 24.03.2011, 05:29

Die einheitliche Friedhofsgebührensatzung der Einheitsgemeinde Barby wird dem Stadtrat noch Kopfzerbrechen bereiten. Einen Vorgeschmack bot die Bauausschusssitzung Dienstag Abend.

Barby. Die Kommunalaufsicht fordert eine kostendeckende Friedhofssatzung für die Einheitsgemeinde Barby. Bisher werden die Kosten in den Mitgliedsgemeinden unterschiedlich erhoben. Zahlt man beispielsweise für ein Erdreihengrab (20 Jahre) in Barby 200 Euro, sind es 94 in Gnadau, 37,50 Euro in Tornitz oder je 100 Euro in Wespen und Zuchau. Um der Forderung des Landkreises gerecht zu werden, müsste bei einer einheitlichen Satzung für diese Grabform 696 Euro in jedem Ortsteil der Einheitsgemeinde bezahlt werden. Bei der Neukalkulation spielt die jeweilige Friedhofsgröße, das Vorhandensein einer Kapelle und sogar Bodenrichtwerte eine Rolle.

Die ethische Sicht auf das Thema

Gerade mal in Sachen Kriegsgräber würde das Landesverwaltungsamt den Kommunen entgegen kommen. Welche Gemeinde solche Grabflächen hat, kann dafür bis 30. April einen einmaligen "Zuschuss" beantragen, wie Amtsleiter Holger Goldschmidt informierte.

Die in Aussicht gestellten 20 000 Euro könnten allerdings schon jetzt in den Wind geschrieben werden, weil bis dahin die neue Satzung nicht verabschiedet ist.

Die Mitglieder des Bauausschusses bewegte die Frage, in wieweit diese Gebührenvervielfachung für die Bürger zumutbar sei.

Nach einer nervenzehrenden Diskussion über das Wie, platzte dem Abgeordneten Timo Schmidt (CDU) der Kragen, als er generell die Gebührenforderung in Frage stellte: "Wie gehen wir aus ethischer Sicht mit diesem Thema um? Die Leute können so was einfach nicht mehr bezahlen." Auch sein Fraktionskollege Klaus Strobel griff diesen Ansatz auf: "Es gibt so viele Dinge, die nicht kostendeckend sind. Es muss aus meiner Sicht abgeklärt werden, inwieweit für den Friedhof die Daseinsvorsorge gilt." Er forderte dazu auf, diese Problematik im zuständigen Innenministerium vorzubringen.

Das Thema Friedhofsgebühren ist nicht neu. Als 2008 der damals noch selbständigen Gemeinde Sachsendorf finanzielle Unterstützung aus dem Ausgleichsstock des Landes bewilligt wurde, war dies mit Auflagen verbunden. Das Innenministerium verlangte von den Sachsendorfern die Verbesserung ihrer Einnahmesituation. Vor allem machten die Finanzfachleute des Landes die Friedhofsgebührensatzung zum Schwerpunkt, deren Einnahmen die Kosten nur zu einem Bruchteil deckten.

Die Gemeinde wurde aufgefordert, anhand einer detaillierten Kostenkalkulation die Gebühren neu zu berechnen. Was später die Einheitsgemeinde-Stadträte wegen "Unzumutbarkeit" mehrfach ablehnten. Schon damals war klar, dass mit der Einheitsgemeindegründung auch einheitliches Satzungsrecht eingeführt werden muss.